Humanistische Bildung – von Herzensbildung und Urteilsfähigkeit. Jetzt die neue Ausgabe der „diesseits“ lesen!

Auf d. Sessel_Konstantin_Boerner
Kann man kritisches Denken erlernen? Wie können wir humanistischen Unterricht gestalten? Sollte sich das humanistische Menschenbild ändern? All diese Fragen behandelt die neue Ausgabe unseres humanistischen Magazins.

Im Editorial der aktuellen diesseits schreibt Herausgeber Erwin Kress: „Humanismus als Idee und Weltanschauung war immer mit Aufklärung verbunden. Was können wir dazu beitragen, damit Menschen sich sowohl ihrer selbst, ihrer Lage als auch deren Veränderbarkeit bewusstwerden?“

In der Ausgabe Nr. 129 unseres humanistischen Magazins widmen wir uns den kleinen und großen Fragen der humanistischen Bildung. Wir betrachten Perspektiven frühkindlicher Bildung in der Kita, Wertebildung in Schulen, Sichtweisen zu humanistischem Unterricht, Jugendbildungsarbeit in digitalen Zeiten und die Relevanz geschichtlicher Zeugnisse fürs Hier und Heute.

Cover der „diesseits“-Ausgabe Nr. 129

Es geht um Philosophie und Liebe, um Poesie und Geschichte, um Wissenschaftsbegeisterung und kritisches Denken. Wie immer werden konkrete Projekte und Beispiele unseres praktischen Humanismus vorgestellt: Was hat die Arbeit einer Trauerbegleiterin mit Herzensbildung zu tun? Und inwiefern hilft ein Qi-Gong-Kurs Senior*innen bei der Digitalisierung im Alter?
Und natürlich wirft die diesseits auch einen Blick über den eigenen Tellerrand: Eine Reportage beleuchtet die Situation humanistischer Schulen in Uganda, ein Gastbeitrag der Humanists UK den Kampf für inklusive Schulen in Großbritannien.

Sie finden ausgewählte Artikel der neuen Ausgabe auf unserer Website diesseits.de. Die vollständige Ausgabe 129 steht außerdem als kostenloser Download zur Verfügung!

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Unsere letzten Pressemitteilungen

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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