Zum International Safe Abortion Day: „Die aktuelle Regelung ist stigmatisierend“

Aktionstag des Bündnisses für Sexuelle Selbstbestimmung im Jahr 2019 in Berlin.
Aktionstag des Bündnisses für Sexuelle Selbstbestimmung im Jahr 2019 in Berlin.
Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!“

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband kritisiert die aktuelle Regelung im deutschen Strafgesetzbuch als stigmatisierend und unzeitgemäß und fordert eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere. Nachfolgend finden Sie hierzu ein Statement von HVD-Bundesvorstand Katrin Raczynski.

„Es ist für uns nicht weiter hinnehmbar, dass Schwangerschaftsabbrüche im § 218 StGB prinzipiell unter Strafe stehen. Die aktuelle Regelung ist stigmatisierend, entwürdigend und verunsichernd – deswegen ist sie zurückzuweisen. Keine Frau sollte zu einer Beratung gemäß § 219 StGB im Namen des Lebensschutzes, das heißt zur Austragung eines Embryos, verpflichtet werden. Stattdessen sollte allen Frauen, die einen Abbruch erwägen, ein umfassendes und freiwillig zu nutzendes psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung stehen.

Katrin Raczynski, Vorstand des HVD BundesverbandesBild: Hoffotografen
Katrin Raczynski, Vorstand des HVD Bundesverbandes

Strukturpolitisch ist zukünftig sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche gemäß der bestmöglichen medizinischen Standards flächendeckend durchführbar sind. Dazu gehört auch die Streichung des § 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, aus dem Strafgesetzbuch, um sicherzustellen, dass ungewollt Schwangere einen niedrigschwelligen und sicheren Zugang zu Informationen zum medizinischen Eingriff und durchführenden Ärzt*innen erhalten können.

Wir unterstützen die Aktivitäten des internationalen ‚Safe Abortion Day‘ und wir fordern mit Nachdruck eine neue gesetzliche Regelung in Deutschland, die der Reproduktionsfreiheit von Frauen, dem heutigen biomedizinischen Kenntnisstand, dem gesellschaftlichen Wertewandel und dem weltanschaulichen Pluralismus umfassend Rechnung trägt.“

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Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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