HVD für Stammzellforschung

Der Bundestag entscheidet am 11. April über eine Veränderung des so genannten Stammzellgesetzes. Die Abgeordneten haben die Wahl zwischen vier Anträgen: einmalige Verschiebung des Stichtages, seine völlige Streichung, Beibehaltung der bisherigen Stichtagsregelung oder völliges Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen.

Der HVD unterstützt den von Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU/CSU) und Rolf Stöckel (SPD) vorgelegten Antrag (16/7982). Wie dieser plädiert der HVD darüber hinaus für eine gänzliche Abschaffung des Stichtages und damit für eine weitgehende Liberalisierung der Stammzellforschung. So wichtig die Regelung der Stammzellforschung ist, wichtiger wird ein Fortpflanzungsmedizingesetz.

Der Humanistische Verband hat ein klares Bekenntnis zur Stammzellforschung abgegeben. Zur bevorstehenden Entscheidung des Deutschen Bundestages über eine Veränderung des Stammzellgesetzes erklärt Dr. Horst Groschopp, Vorsitzender des Humanistischen Verbandes:

„Eine Fortsetzung der deutschen Stammzellforschung frei nach dem Motto: ’Forschung ist weiter erlaubt. Aber bitte nur mit embryonalen Stammzellen aus dem Ausland’, ist ethisch nicht länger haltbar. Der Humanistische Verband spricht sich deshalb für eine Abschaffung des Stichtagesund für eine weitgehende Liberalisierung der Stammzellforschung aus. Um bislang unheilbare Krankheiten zu lindern oder zu heilen, brauchen wir ein klares Bekenntnis des Bundestages zur Stammzellforschung. Die bisherige Stichtagsregelung ist nicht mehr haltbar, sie ist forschungsfeindlich und ethisch kaum begründbar.

Embryonale Stammzellen besitzen selbst keine Menschenwürde. Das gilt unabhängig von einem Stichtag. Die Stammzellen ethisch wie rechtlich mit einem Baby oder einem schwer kranken Menschen gleichzusetzen, ist absurd. Hinzu kommt, dass nach dem Stammzellgesetz ohnehin nur Stammzellen aus überzähligen Embryonen importiert werden dürfen, aus denen kein Mensch werden kann.

Der Humanistische Verband spricht sich darüber hinaus für ein Stammzellnutzungsgesetz aus, das die Nutzung der Ergebnisse der Stammzellforschung regelt. Denn die neuen Möglichkeiten, Zellen künstlich zu programmieren, haben eine weitaus größere ethische Dimension als bisher öffentlich diskutiert wird.“

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