Präsident des HVD gratuliert Bundeskanzlerin Dr. Merkel

Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Dr. Horst Groschopp, hat heute die Glückwünsche seiner Organisation zur Wiederwahl von Frau Dr. Angela Merkel zur Bundeskanzlerin mit den Erwartungen an die neue Regierung verbunden, künftig stärker auf die Bedürfnisse und Rechte von Konfessionsfreien in Deutschland zu achten, inzwischen einem Drittel der Bevölkerung.

Der Präsident des HVD sieht auch im Koalitionsvertrag selbst starken Nachholbedarf: „Dass in diesem Text nur auf die Religionen geschaut wird und allein die christlichen Kirchen als hinsichtlich der Wertevermittlung für unverzichtbar erklärt werden, geht an der Wirklichkeit vorbei. Zwar werden pauschal andere ‘Glaubensgemeinschaften’ angeführt, aber Weltanschauungen und Konfessionsfreie und deren kulturelle Beiträge werden gar nicht erwähnt. Das kritisieren wir.“

Im Gegenzug bietet Dr. Horst Groschopp für den HVD der Regierung auf allen Feldern, die den Verband auszeichnen, Mithilfe und Dialog an. „Wir haben jahrelange Erfahrungen in den verschiedenen Bereichen wie Hospizarbeit, soziale Betreuung von Älteren und nicht zuletzt auf dem Gebiet der Patientenverfügung und der Sterbehilfe. Unser Spektrum umfasst aber und gerade auch die Fragen der vollständigen Umsetzung des Artikel 140 GG in Verbindung insbesondere mit den Artikeln 137 Abs. 7 und 138 Weimarer Reichsverfassung sowie unsere Auffassungen zur Ausgestaltung der neuen Dienstvorschrift zum ‘Lebenskundlichen Unterricht’ (ZDv 10/4 [zE] vom Januar 2009) und zur Bereitstellung eines humanistischen Beratungsangebots neben der Militärseelsorge in der Bundeswehr, wo ebenfalls der Anteil konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten wächst.“ Der Verband betont, dass er auf Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen setzt entsprechend Art. 4, Abs. 1 Grundgesetz.

Den vollständigen Text des Schreibens finden Sie unten als PDF.

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Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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