Advent durch Verfassungsrichter geschützt

Präsident des Humanistischen Verbandes (HVD) bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Ladenöffnung am Sonntag.

In einer lang erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht heute über die Verfassungsbeschwerden der beiden Kirchen gegen das Ladenöffnungsgesetz von Berlin entschieden. Danach ist die Öffnungserlaubnis an den vier Adventssonntagen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Wir bedauern die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine religiöse Herleitung der Sonntagsruhe in den Mittelpunkt stellt. Denn anders kann es nicht zu verstehen sein, dass das Gericht zwar einerseits nur Gründe von besonderem Gewicht für die Ladenöffnungszeiten als ausreichend ansieht, andererseits aber lediglich die Adventssonntage von der Öffnungsmöglichkeit ausschließt.“, so Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD.

Der HVD wendet sich nicht gegen die Religionsfreiheit und die Möglichkeit, diese auch auszuüben. Die nun für verfassungswidrig erklärte gesetzliche Regelung berücksichtigte die Anliegen der Kirchen durch die zeitliche Beschränkung der Öffnungserlaubnis auf den Nachmittag. Dies hat der HVD auch in seiner durch das Gericht erbetenen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Auch die gewandelten sozialen und wirtschaftlichen Realitäten werden durch den Berliner Gesetzgeber berücksichtigt. So müssen bereits ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der wirtschaftlichen Realitäten auf den freien Sonntag verzichten.

Dr. Groschopp erklärt weiter: „Auch der HVD hält einen Tag in der Woche zur Ruhe und Erholung und auch zur inneren Einkehr für wichtig. Als Tag der „Entschleunigung“ und der Gelegenheit, die Freizeit nach Belieben zu gestalten, hat der Sonntag eine wichtige Funktion. Wir hatten uns aber gegen die Verfassungsbeschwerde der Kirchen ausgesprochen, weil diese die weltanschauliche und religiöse Pluralität in Deutschland negieren. Im Übrigen ist der Sonntag keineswegs ein christlicher Feiertag, wie ein Blick auf die Entstehung durch eine kaiserliche Verordnung zeigt.“

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