Ja zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Der Humanistische Verband Deutschlands e.V. (HVD) begrüßt den fraktionsübergreifenden Antrag der Bundestagsabgeordneten Carola Reimann, Ulrike Flach, Peter Hintze, Jerzy Montag und anderen, Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ausnahmefällen unter strengen Regeln zuzulassen. Für die betroffenen Eltern, aber auch die behandelnden Ärzte wird so Rechtssicherheit geschaffen.

Die Pflicht zu humangenetischer und psychosozialer Beratung, die Einbindung von Ethikkommissionen und die Regelung, dass PID nur in lizenzierten Zentren durchgeführt werden darf, dienen dem Zweck, Missbrauch zu verhindern und werden hoffentlich dazu führen, dass ein Großteil der Abgeordneten diesem Gesetz zustimmen wird.

Die beiden noch angekündigten Anträge, die die PID völlig verbieten bzw. noch stärker einschränken wollen, hält der HVD für frauenfeindlich und inhuman. Ein Paar, das um die Möglichkeit einer schweren Erbkrankheit weiß und den schweren Weg einer künstlichen Befruchtung auf sich nimmt, muss die Möglichkeit haben, die moderne medizinische Diagnostik zu nutzen. Wenn dies nicht möglich ist, bedeutet die Alternative eine unzumutbare, weil vermeidbare Belastung der Frau: Dann bleibt dieser häufig nur eine Abtreibung, wenn nach der Einpflanzung des Embryos eine Schädigung festgestellt wird.

Den betroffenen Paaren kann in diesen Fragen nicht das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen genommen werden. Da es sich um Erbkrankheiten handelt, besteht in der Regel eine konkrete Erfahrung des Lebens mit dieser Krankheit. Die Eltern verfügen deshalb über die nötige Kompetenz, zu entscheiden, ob ein Kind mit dieser Veranlagung ausgetragen werden soll. Der HVD hofft, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in dieser Frage letztlich ebenso „vernünftig“ entscheiden, wie sie es im Juni vergangenen Jahres bei der Patientenverfügung taten.

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