Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht bleibt hoch

HVD zur Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts über die Klage der katholischen Kirche auf Genehmigung der Kündigung einer lesbischen Mutter in Elternzeit.

„Echte Fortschritte im Spannungsfeld zwischen katholischer Kirche und dem Arbeitsmarkt kann ich noch nicht wirklich erkennen“, sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am Mittwoch zu einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg.

Das Gericht hatte am gestrigen Dienstag entschieden, dass auch für die Angestellten einer katholischen Pfarrkirchenstiftung das Eingehen einer Lebenspartnerschaft kein Grund für die Kündigung während der Elternzeit ist (Az. Au 3 K 12.266).

„Über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg freue ich mich natürlich, weil damit wenigstens eine Kündigung während der Elternzeit gegenüber der in diesem Fall betroffenen Mutter abgewendet wurde“, so Wolf weiter.

Im Ergebnis habe das Gericht nur ein vorläufiges humanes Minimum für die betroffene Mutter nach Maßgabe der geltenden Gesetzeslage gesichert und so deutlich gemacht, dass die katholische Kirche sich nicht einfach über die Rechte von homosexuellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinwegsetzen kann. Doch auch weiterhin sind unzählige Menschen in vergleichbarer Lage von einem Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht, erinnerte Wolf.

„Aus unserer humanistischen Perspektive verbleibt auch nach dem Urteil der unerhörte Missstand bestehen, dass große Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland immer noch in unvertretbarer Weise benachteiligt werden.“

Zur Begründung verwies Wolf darauf, dass die Gesetze die katholische Kirche deutlich privilegieren und es ohne plausible Begründungen ermöglichen, die Unterordnung des Privatlebens unter katholisch definierte Moral- und Glaubensvorstellungen zur Bedingung für hunderttausende Beschäftigungsverhältnisse in unzähligen Einrichtungen des Sozial-, Kultur- und Bildungsbereichs zu machen, bei denen die Kirche eine letztlich weitestgehend staatlich finanzierte Trägerschaft besitzt.

Daher sei eine Reform dieser Gesetze dringend erforderlich. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit homosexueller Identität wie auch für konfessionsfreie und viele andersgläubige Beschäftigte im Land sei der Schritt überfällig, um Benachteiligungen und unvertretbare Diskriminierungen abzubauen und die Menschenrechte zu sichern.

„Darüber hinaus ist es nötig, dass vorhandene Monopolstellungen im Sozial-, Kultur- und Bildungswesen aufgelöst werden, um der Einforderung des Grundrechts auf einen von illegitimen Diskriminierungen freien Arbeitsmarkt zu entsprechen“, betonte Wolf.

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