Wolf: Gerichtsurteil weist auf gravierende Missstände hin

HVD Bundesverband sieht Urteil über die Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen als deutliches Warnsignal.

„Das Urteil des Amtsgerichts Monschau spiegelt aus meiner Sicht klar die schlechte Situation der Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen wieder“, sagte gestern Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, in Berlin zu einem aktuellen Gerichtsurteil in Monschau (Eifel).

„Wo ein Gericht es als eine maßgebliche Gefährdung des Kindeswohls beurteilt, wenn Schülerinnen oder Schüler nicht am katholischen Religionsunterricht und Gottesdiensten teilnehmen, gibt es erhebliche Missstände, die gravierend genannt werden müssen.“

Anlass der Kritik ist ein Gerichtsurteil zum Streit konfessionsfreier Eltern, in dem entschieden wurde, dass die Nichtteilnahme am katholischen Religionsunterricht eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen könne und somit dem Antrag eines männlichen Elternteils folgte, die beiden Kinder entgegen ihrem eigenen Willen und dem Willen der Mutter zur Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten zu verpflichten.

Frieder Otto Wolf sagte weiter dazu, der Fall müsste „ein deutliches Warnsignal für alle Menschen sein, die eine pluralistisch und humanistisch orientierte Gesellschaft aus aufgeklärten und säkular denkenden Menschen für unverzichtbar halten.“ Wolf meinte zudem, man dürfe nicht zuerst dem Gericht einen Vorwurf wegen dieser Entscheidung machen.

„Vielmehr sollte eine Bildungspolitik in aller Deutlichkeit hinterfragt werden, die derlei widersinnige Gerichtsurteile gerade zu herausfordert. Es ist schon sehr erschreckend, dass es in der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch Schulen gibt, in denen die Abwesenheit einiger Schülerinnen und Schüler vom katholischen Religionsunterricht tatsächlich dazu führen kann, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler einer Gefahr der Ausgrenzung und erheblichen sozialen Benachteiligung ausgesetzt sind.“

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