Kinder nicht zu Verlierern von Sorgerechtsstreits machen

HVD: Geplantes Schnellverfahren für gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen entspricht nicht dem humanistischen Ziel, besonders das Wohl der Kinder im Blick zu behalten.

„Gerichtsentscheidungen über die elterliche Sorge, die ohne eine Anhörung der Eltern und sorgfältigster Prüfung der Auswirkungen für das Wohl des Kindes gefällt werden, dürfen nicht gesetzlich legitimiert werden“, hat Ines Scheibe aus dem Präsidium des Humanistischen Verbandes Deutschlands gestern in Berlin erklärt.

Hintergrund ist eine geplante Neuregelung im Sorgerecht, mit der bei einer fehlenden Verständigung nicht miteinander verheirateter Eltern über das gemeinsame Sorgerecht ein schriftliches Schnellverfahren ohne Anhörung beider Eltern und des Jugendamtes sowie ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden kann. Gerichte könnten künftig allein nach Aktenlage Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder treffen.

Gegen diese Reform hat vor kurzem der Verband alleinerziehender Mütter und Väter eine Kampagne initiiert, die den Gesetzgeber zu einem Verzicht auf diese Regelung auffordert. An der Kampagne beteiligt sich ein Bündnis aus rund einem Dutzend Organisationen, darunter Pro Familia, der Deutsche Juristinnenbund wie auch mehrere kirchliche Vereine.

Aus humanistischer Perspektive sei bisher ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum das bewährte beschleunigte Verfahren inklusive mündlicher Verhandlung bald keine Anwendung mehr finden soll, sagte Scheibe weiter. Daher unterstütze auch der HVD die Kampagne gegen die geplante Neuregelung.

„Es besteht die berechtigte Sorge, dass Kinder, die in eine konflikthafte Elternbeziehung  hineingeboren werden, Verlierer der neu zu fassenden Sorgerechts sein werden“, warnte Scheibe. Es sei unabdingbar, dass die betroffenen Kinder, beide Eltern und auch das Jugendamt künftig in jedes Verfahren mit einbezogen bleiben, wenn die Richterinnen und Richter stets das Wohl des Kindes im Blick behalten sollen.

„Die elterlichen Konflikte werden manchmal leider auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und dies wirkt sich meist negativ auf das Kindeswohl aus. Jede gerichtliche Sorgerechtsentscheidung ist eine höchst individuelle Entscheidung, die nicht ohne Anhörung der Eltern erfolgen darf. Es geht hier um grundlegende Rechte von Eltern und ihren Kindern.“

Humanistinnen und Humanisten rief Ines Scheibe deshalb dazu auf, sich jetzt gegen das darauf zielende Gesetzgebungsvorhaben einzusetzen, sich über die geplante Reform zu informieren und den Aufruf des Bündnisses der Kampagne Sorgerecht online mit zu unterzeichnen.

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