Repräsentative Besetzung von Ethikkommissionen unerlässlich

Kosten für Ethik-Kommissionen nicht auf Antragssteller abwälzen – HVD sieht weiteren Qualifizierungsbedarf bei PID-Verordnung der Bundesregierung.

„Es darf bei der Entscheidung über die Vornahme einer PID nicht um fixierte Krankheitszustände gehen, sondern es muss die Betrachtung der individuellen Situation jedes Paares bzw. der Mutter im Fokus stehen“, erklärte Ines Scheibe aus dem Präsidium des Humanistischen Verbandes Deutschlands in einer am Donnerstag veröffentlichen Stellungnahme zur von der Bundesregierung vor kurzem vorgestellten Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV).

Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer im Gesetz vorgesehenen Verpflichtung nach, die Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der Präimplantationsdiagnostik-Zentren zu regeln. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik hatte der Deutsche Bundestag vor einem Jahr verabschiedet.

Die Stellungnahme erneuert die Zweifel dran, dass eine Einrichtung von Ethikkommissionen überhaupt notwendig gewesen wäre: „Wir sind der Überzeugung, dass betroffene Frauen und Paare auch ohne Ethikkommission zu einer verantwortlichen, informierten und für sie tragfähigen Entscheidung in der Lage sind.“

Daher wird in der Stellungnahme kritisiert, dass die Kosten für die Kommissionen von den Antragstellern einer Präimplantationsdiagnostik getragen werden müssen. Der HVD fordert ferner, dass die Sozialverträglichkeit der Kosten für die Antragsstellung und die Durchführung einer PID gesetzlich gesichert werden müssten. Soziale Ausgrenzungen für Betroffene aufgrund von finanziellen Problemlagen müssen vermieden werden.

Soweit die Einrichtung von Ethikkommissionen nun durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, sei zudem unerlässlich, dass die dorthin berufenen Sachverständigen auch „den moralischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Pluralismus unserer Gesellschaft widerspiegeln“. So dürfe der Blick bei den neben den Experten aus dem Fachbereich Medizin zu berufenden Sachverständigen nicht nur auf Vertreter der Kirchen gerichtet sein.

Begrüßt wurde, dass in der vorgelegten Verordnung die Formulierung des „Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit“ und der „schwerwiegenden Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“ nicht weiter konkretisiert wurde. „Im Kern geht es immer um eine höchst individuelle und verantwortliche Entscheidung für die Betroffenen“, so Scheibe dazu.

Im Ergebnis sei somit erforderlich, dass die Präimplantationsdiagnostikverordnung jetzt hinsichtlich der in der Stellungnahme angesprochenen Punkte noch weiter qualifiziert wird.

Weiterführende Informationen:
Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) zur Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) der Bundesregierung
Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimG)

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