Urteile entzaubern Mythos von neuer Christenverfolgung

HVD begrüßt Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

„Die Richterinnen und Richter haben in ihren Entscheidungen die Grundrechte auf eine kluge Weise in Einklang gebracht“, sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, heute in Berlin zu aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

In den am Dienstag verkündeten Urteilen im Fall „Eweida and Others v. United Kingdom“ (48420/10, 59842/10, 51671/10 und 36516/10) entschied das Gericht über die Klagen von vier britischen Christen, die sich in ihrem Recht auf Religionsausübung eingeschränkt sahen. Darunter die Angestellte eines Standesamtes, welche die Trauung homosexueller Paare nach Inkrafttreten des Gesetzes über gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Jahr 2005 verweigerte und ein in einer Beratungsstelle beschäftigter Sexualtherapeut, der die Beratung homosexueller Paare ablehnte.

„Mit den Entscheidungen wurde nicht nur bestätigt, dass die demokratischen Staaten die Pflicht haben, homosexuelle Menschen vor Benachteiligungen zu schützen“, sagte Wolf zu den Entscheidungen.

„Sie enthalten auch wichtige Klarstellungen darüber, dass die Religionsfreiheit durch andere Rechte und Pflichten beschränkt ist und kein über andere Rechte hinausragendes Grundrecht darstellt – wie es häufig von Seiten der Kirchen oder politisch relevanter Stelle behauptet wird, so etwa von der deutschen Bundeskanzlerin.“

Erfreulich sei auch, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs „den in letzter Zeit von einigen Gruppen und auch in den Medien zunehmend beschworenen Mythos einer neuen Christenverfolgung ein Stück weit relativiert haben“. Das zeige unter anderem die Entscheidung über den Fall der Klägerin Nadia Eweida, die wegen Nichteinhaltung von Kleidungsvorschriften von einer britischen Fluggesellschaft gekündigt wurde und die nun deshalb vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen bekam.

In den anderen Fällen, so Wolf, hätten die Urteile klar gezeigt, warum religiöse Menschen sich nicht in jedem Fall den mit ihrer beruflichen Aufgabe verbundenen Pflichten mit Berufung auf den persönlichen Glauben entziehen können, um dann im Zuge der arbeitsrechtlichen Konsequenzen wegen ungerechtfertigter Benachteiligung zu klagen.

Frieder Otto Wolf drückte sein Bedauern darüber aus, dass dementsprechende Klagen von Lobbygruppen und einflussreichen Stellen geradezu zielgerichtet provoziert werden, um so die Legende einer Verfolgung und Marginalisierung christlicher Gläubiger sogar in Europa neu zu beleben und die Ressourcen der Gerichte zu binden.

„Jedenfalls die Zustände im deutschen Arbeitsrecht, ein Blick auf Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder die unübersehbare Präsenz von Vertretern der christlichen Kirchen in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens entlarven solche Warnungen vor einer neuen Christenfeindlichkeit als unredlichen und sozial spaltenden Populismus.“

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