Ablösung der Staatsleistungen: Fraktionen müssen eigene Vorschläge bringen

„Neuordnung unvermeidlich“ – Politik darf die Forderung des Grundgesetzes nach einer Ablösung historischer Staatsleistungen an die Kirchen nicht ignorieren.

Zu der Ablehnung eines Gesetzentwurfs über Grundsätze zur Ablösung von Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Drs. 17/8791) durch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am Freitag in Berlin:

„Die politischen Diskussionen dürfen jetzt nicht einschlafen. Das Grundgesetz enthält hier eine klare Vorgabe. Sie zu ignorieren ist verfassungswidrig. Die Fraktionen, die gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben, sind nun aufgefordert, eigene Vorschläge in die politische Debatte zu bringen.“

Das Plenum war bei seiner Ablehnung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Drs. 17/13156) gefolgt.

„Die grundsätzliche Neuordnung der Verhältnisse und auch der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist aus unserer Perspektive unvermeidlich“, betonte Frieder Otto Wolf weiter. „Die bestehenden Regelungen passen nicht mehr in unsere Zeit.“

Einer weiter wachsenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern fehle jedes Verständnis dafür, warum es bis heute finanzielle Transfers an die christlichen Kirchen und bestimmte andere Religionsgemeinschaften in dreistelliger Millionenhöhe und unter Berufung auf über 200 Jahre alte fürstliche Übereinkommen gibt.

Daher müsse die Politik sich endlich der Aufgabe widmen, auf diesen Verfassungsauftrag zu reagieren und ein Gesetz für eine grundlegende Erneuerung zu schaffen, durch die jene nicht mehr zu begründenden Leistungen abgelöst werden.

Dies stehe in einem weiten gesellschaftspolitischen Zusammenhang: Eine moderne Grundlage für die gleichberechtigte Förderung der Beiträge von allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur allgemeinen Kultur sei auch wegen der gewachsenen Vielfalt an konfessionellen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Deutschland überfällig.

„Nicht nur mit Blick auf den Verfassungsauftrag, sondern im Interesse unserer gesamten Gesellschaft, in der es auch immer mehr konfessionsfreie Menschen gibt, sollten hier alle Parteien an einem Strang ziehen und sich dieses bald 100 Jahre alten Gebotes im Grundgesetz annehmen“, so Wolf schließlich.

Inhalt teilen

Unsere letzten Pressemitteilungen

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen