EU-Verträge gelten nicht nur für Religionsgemeinschaften

HVD fordert Bundesregierung und Europaparlamentarier dazu auf, der Diskriminierung säkularer Verbände durch Vertreter der Europäischen Union ein Ende zu setzen.

Verträge sind einzuhalten. Darauf hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands Frieder Otto Wolf am Wochenende Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Guido Westerwelle sowie die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament hingewiesen.

In einem Schreiben forderte er die Bundeskanzlerin und den Außenminister dazu auf, sich für ein Ende des vertragswidrigen und diskriminierenden Verhaltens seitens der Vertreter von Institutionen der Europäischen Union einzusetzen.

Einen Hintergrund bildet die noch laufende irische EU-Ratspräsidentschaft, anlässlich derer im März 2013 eine Delegation von Vertretern der Kirchen unter Leitung von Fr Patrick Daly, Generalsekretär der Kommission der Bischofskonferenzen in der Europäischen Gemeinschaft COMECE, in der irischen Hauptstadt empfangen wurde.

Das Treffen fand im Rahmen des von Artikel 17 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) vorgesehenen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs statt, den die Union mit Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zu führen verpflichtet ist. Artikel 17 Absatz 2 VAEU sieht vor, dass die weltanschaulichen Gemeinschaften in gleicher Weise wie die Religionsgemeinschaften zu behandeln sind.

Einem entsprechenden Treffen mit den Vertretern der Europäischen Humanistischen Föderation (EHF) wurde jedoch trotz frühzeitiger und wiederholter Anfrage eine Absage erteilt, wie diese am 31. Mai bekannt gab.[1] Diese Ablehnung ist kein Einzelfall, machte Wolf in seinem Schreiben deutlich. Der Humanistische Verband Deutschlands ist Mitglied der EHF, in der mehr als 50 säkulare und humanistische Organisationen aus knapp zwei Dutzend europäischen Staaten vertreten sind.

„Die EHF erfährt seit Jahren derartige Benachteiligungen durch die Repräsentanten der Europäischen Union“, betonte Wolf und er wies daraufhin, dass im Januar 2013 der europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros in seiner Entscheidung über ein 2011 eingeleitetes Beschwerdeverfahren festgestellt hatte, dass die Ablehnung der EU-Kommission, ein Dialogseminar mit Vertretern der EHF durchzuführen, unvereinbar mit den VAEU-Vorgaben war und die Kommission ihre Vertragspflichten verletzt hat.[2]

Die fortgesetzte Benachteiligung der EHF-Vertreter sei inakzeptabel, so Wolf und diese Weigerungen stellten nicht nur einen Bruch mit den internationalen Vereinbarungen dar, sie werde auch als „Verweigerung der Anerkennung unserer Identität und Arbeit für ein friedliches und gerechtes Europa“ empfunden. Frieder Otto Wolf rief deshalb die Bundeskanzlerin und den Außenminister dazu auf, sich für die Umsetzung einer gleichberechtigten Dialogpraxis durch die Institutionen der Europäischen Union hinzuwirken sowie zum vertragswidrigen Verhalten im Rahmen der irischen EU-Ratspräsidentschaft öffentlich Stellung zu beziehen.

Weiterführende Informationen

1. humanistfederation.eu: Mitteilung der EHF vom 31. Mai 2013
2. diesseits.de: EU-Kommission hat Vertragspflichten verletzt

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