HVD unterstützt Rufe nach zeitgemäßen Feiertagsgesetzen

Bußgeldverfahren für religionskritische Initiative in Bochum: Frieder Otto Wolf begrüßt Vorstoß zugunsten überfälliger Reformen.

„Wir haben kein Verständnis für ein Verbot der öffentlichen oder nichtöffentlichen Aufführung von Filmen an den kirchlich geprägten Feiertagen.“ Das hat Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am Dienstagabend in Berlin mit Blick auf ein laufendes Bußgeldverfahren gegen eine Bochumer Initiative konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen betont.

Das Rechtsamt der Stadt Bochum hatte ein Verfahren eingeleitet, mit dem ein Mitglied des Vereins „Religionsfrei im Revier“ für die öffentliche Ankündigung und Durchführung einer Filmvorführung am 29. März 2013 (Karfreitag) mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro bestraft werden soll. Das Bußgeldverfahren war vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen begrüßt worden, der sich zur Unterstützung der Initiative durch Übernahme der Prozesskosten bereit erklärt hat.

„Grundsätzlich begrüßen auch wir diese Kontroverse und hoffen, dass sie zugunsten einer zeitgemäßen Auslegung der Religionsfreiheit in Deutschland geklärt werden kann“, sagte Wolf weiter. Die Kritik der Initiative, dass die Stadt Bochum ein anachronistisches Feiertagsgesetz durchzusetzen versuche, sei treffend. Auch aus seiner Sicht gebe es keine guten Gründe, dass an kirchlich geprägten Feiertagen sogar die konfessionsfreien, nichtreligiösen und andersgläubigen Menschen zum Verzicht auf Filmvorführungen oder eine Teilnahme an Tanzveranstaltungen gezwungen werden.

„Aus unserer humanistischen Perspektive können wir den Sinn gesetzlicher Feiertage als Momente des gesamtgesellschaftlichen Innehaltens oder Nachdenkens grundsätzlich bejahen“, unterstrich Wolf dabei. „Die in vielen Bundesländern bestehenden Gesetze enthalten jedoch Regelungen, welche dem vom Grundgesetz vorgegebenen Gebot zur weltanschaulich-religiösen Neutralität eindeutig widersprechen und weiter wachsende gesellschaftliche Gruppen bevormunden. Wenn die Religions- und Meinungsfreiheit auch hierzulande wirklich gilt, müssen solche Diskriminierungen aufhören.“

Konfessionsfreie und andersgläubige Politikerinnen und Politiker sollten sich angesichts der neuen Kontroverse dazu aufgefordert sehen, sich konstruktiv an einer Neugestaltung der bestehenden Gesetze zu beteiligen, so Frieder Otto Wolf schließlich: „Kritik an Privilegierungen sollte Hand in Hand mit positiven Alternativen zu einer völligen Beliebigkeit gehen.“

Weiterführende Informationen:
Homepage der Initiative: http://religionsfrei-im-revier.de/

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