Suizide verhüten statt Beihilfe zu verbieten

Mit der Broschüre „Am Ende des Weges“ stellen Autoren des Humanistischen Verbandes Positionen zur rechtssicheren und gemeinverträglichen Gestaltung der Suizidhilfe vor. Sie plädieren nicht einfach für ein Recht auf „Letzte Hilfe“, sondern schlagen rechtliche Klarstellungen vor und empfehlen insbesondere ein Modell der Suizidkonfliktberatung, das Sterbewillige ernst nimmt und mit ihnen mögliche Alternativen erarbeitet.

Aufklärung tut Not. Diesen Eindruck muss man gewinnen, wenn man verfolgt, was Gegner der Suizidbeihilfe zur aktuellen Debatte beitragen. Da wird Hilfe zur Selbsttötung als „aktive Sterbehilfe“ dargestellt, gleichbedeutend mit der verbotenen Tötung auf Verlangen. Da wird verkündet, die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe sei in Deutschland verboten, obwohl dieses Verbot gerade erst von führenden Suizidhilfegegnern angestrebt wird. Da wird als Tatsache behauptet, Ärzte sollten von einem solchen Verbot nicht betroffen sein, obwohl auch dies von verschiedenen Seiten gefordert wird.

Die Menschen hätten Angst, zur Selbsttötung gedrängt zu werden, wird gesagt. Dies mag im Einzelfall zutreffen, da muss man solche Menschen beruhigen. Aber es gibt keine Organisation, die sie dazu drängt. Allerdings möchten drei Viertel unserer Bevölkerung, dass ihnen im Ernstfall bei einer selbstbestimmten Beendigung ihres Lebens geholfen werden kann.

Palliativmedizin hätte für alle Leidenszustände am Ende des Lebens eine Lösung, heißt es. Dass diese Lösung in vielen Fällen nur darin besteht, dass man die Patienten bis zum Sterben in tiefe Bewusstlosigkeit (künstliches Koma) versetzt, wird verschwiegen. Selbst der Vorsitzende eines Ärztebundes erklärt, man könne ja auch durch starke Schmerzmittel das Leid verkürzen, obwohl eine Lebensverkürzung in diesem Zusammenhang nur als unbeabsichtigte Nebenwirkung einer Schmerzlinderung erlaubt ist. Diese Nebenwirkung kommt aber in der Praxis bei fachgerechter Medikation gar nicht vor. Auch sind es  gar nicht immer oder nicht nur Schmerzzustände, die bei den Betroffenen den Wunsch nach Lebensverkürzung aufkommen lassen.

Ablenkungsmanöver und Falschdarstellungen, seien sie beabsichtigt oder Zeichen mangelnder Kenntnis von manchen Redakteuren, Politikern und Debattenrednern dienen nicht der Aufklärung über existierende Probleme und mögliche Lösungen, sondern stiften Verwirrung. Kritiker der Suizidbeihilfe weisen nicht nach, dass gegenwärtig tatsächlich etwas falsch läuft. Vielmehr führen Befürchtungen aller Art zu Verbotsvorstellungen aller Art.

Demgegenüber stellt der Humanistische Verband Deutschlands in seiner jetzt erschienenen Broschüre „Am Ende des Weges“ Positionen zur rechtsicheren und gemeinverträglichen Gestaltung der Suizidhilfe und der Suizidvorbeugung vor. Die Autoren sind als „haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende … seit vielen Jahren mit der ethischen Problematik der Sterbehilfe befasst“, wissen „um die Komplexität der damit verbundenen Fragestellungen und um die Sorgfalt, die sie erfordern“. Sie plädieren in der Debatte „für Vernunft und sachliche Argumente, für wechselseitige Toleranz und säkularen Pluralismus“. Es wird auf die aktuelle Gesetzeslage und vorgebrachte Änderungsabsichten eingegangen.

Gemäß dem Grundsatz „verhüten statt verbieten“ wird vorgeschlagen, gemeinnützige Suizidkonfliktberatungsstellen einzuführen, die sich durch Vermittlung von suizidverhütenden Alternativen ebenso auszeichnen wie durch ergebnisoffene Suizidkonfliktberatung. Dabei können Ärzte eine große Rolle spielen. Die Beschränkung der Beratung auf Ärzte halten die Autoren jedoch nicht für geeignet, um den vielfältigen Wünschen der Menschen einerseits, der beschränkten Verfügbarkeit ärztlicher Suizidberatung und Hilfsbereitschaft andererseits zu entsprechen.

Weiterhin wird eine gesetzliche Klarstellung der aktuellen Rechtslage vorgeschlagen, wonach sich jede beliebige Person prinzipiell nicht strafbar macht,  die einen freiwillensfähigen Volljährigen beim Suizid unterstützt bzw. diesen bis zum selbstherbeigeführten Tod begleitet. Ebenso wird gefordert, dass das in der Schweiz bewährte Mittel Natrium-Pentobarbital für medizinisch fachgerechte Beihilfe zugelassen wird.

Erwin Kress, Vizepräsident und Sprecher zum Thema Autonomie am Lebensende

Die Broschüre kann bezogen werden beim

Humanistischen Verband Deutschlands
Wallstr. 61-65 | 10179 Berlin
E-Mail: info@humanismus.de
Telefon: 030 613 904 34

Inhalt teilen

Unsere letzten Pressemitteilungen

Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen