Dialog mit den Weltanschauungsgemeinschaften

Humanistischer Verband fordert Regierungskoalition zu Gesprächen über den Abbau der systematischen Benachteiligung von Konfessionsfreien auf.

In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, Volker Kauder und Thomas Oppermann, sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, die Regierungskoalition an die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogs mit den Weltanschauungsgemeinschaften erinnert.

In dem Vertrag vom November 2013 hatte die Koalition erklärt, sie werde „den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen sowie den freien Weltanschauungsgemeinschaften intensiv pflegen“. Damit war erstmals an dieser Stelle die Beteiligung von Gemeinschaften konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen ausdrücklich verankert worden.

Als vorrangiges Gesprächsthema bezeichnete Frieder Otto Wolf die systematische Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Beispielsweise verwies er hier auf die aktuelle Entscheidung der Konferenz der Regierungschefinnen und Chefs der Länder zum neuen ZDF-Staatsvertrag am 26. März 2015 in Berlin, auch künftig keine Vertreterinnen und Vertreter von Konfessionsfreien in den Fernsehrat des Senders einzubeziehen. Dies zeige deutlich, so Wolf weiter, dass die Bundesrepublik „immer noch weit davon entfernt ist, das Gebot der Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umzusetzen“, wie es sich aus Artikel 140 Grundgesetz (i.V.m. Artikel 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung) ergibt.

Der ZDF-Fernsehrat sei zwar ein „symbolisch wichtiger, jedoch in der Gesamtschau nur kleiner Bereich“, in dem Menschen ohne Zugehörigkeit zu einer religiösen Konfession diskriminiert werden. Während die Regulierung vieler gesellschaftlicher Bereiche, in denen Konfessionsfreie benachteiligt sind, in der Kompetenz der Länder liegen, befinden sich andere in der Zuständigkeit des Bundes: darunter das Arbeitsrecht, die Berücksichtigung in Institutionen des öffentlichen und politischen Dialogs, die seelsorgerische Betreuung und Beratung in der Bundeswehr sowie Aspekte statistischer Erfassung (Zensus). Frieder Otto Wolf forderte die Fraktionsvorsitzenden dazu auf, durch eine Aufnahme des im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogs „den Einstieg in eine zeitgemäße Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes unseres Grundgesetzes“ zu finden.

In dem Schreiben hieß es auch, ein besonderes Augenmerk wünschen sich die Angehörigen des Verbandes „derzeit für die besondere Situation der Asylsuchenden, die in ihren Heimatländern aufgrund ihrer nichtreligiösen oder von der Religion der Mehrheitsbevölkerung abweichenden weltanschaulichen Überzeugungen um ihr Leben fürchten müssen. Diese sollten – ebenso wie Asylsuchende christlichen oder anderen Glaubens – in der Bundesrepublik Deutschland auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützungs- und Beratungsangebote vorfinden“, so Wolf.

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