Geschlecht. Selbst. Bestimmt.

Humanistischer Verband unterstützt „Stuttgarter Erklärung“ zur menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.

Die am 28. Mai 2015 verabschiedete „Stuttgarter Erklärung“ umfasst Behandlungsempfehlungen, um eine menschenrechtskonforme Behandlung von Menschen mit geschlechtlichen Normabweichungen möglich zu machen, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen über ihr Geschlecht zuzugestehen, und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen. Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt den Aufruf, die Erklärung zu unterzeichnen.

Die „Stuttgarter Erklärung“ verlangt unter anderem, dass Behandlungen und Therapien für trans-/intersexuelle Menschen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zu behandelnden Menschen erfolgen dürfen. „Kein Mensch sollte gezwungen oder in irgendeiner Weise gedrängt oder genötigt werden, auf Grund seiner Selbstbestimmung seines Geschlechts sich medizinischer, psychotherapeutischer oder vergleichbarer Behandlungen oder Therapien zu unterziehen“, so die Erklärung. Die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht sollte nie als behandlungsbedürftig betrachtet werden. Im Mittelpunkt jeder Unterstützung und medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung sollte „die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftliche Normen“ stehen. Ziel sollte es sein, das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen, welches als grundlegendes Recht eines jeden Menschen von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird. Daher fordert die Erklärung, dass alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendig sind, von den zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerung übernommen werden sollten. Gefordert wird außerdem die Einrichtung von Beratungsstellen, „die auf Menschen jeden Alters spezialisiert sind, welche auf Grund ihres Geschlechts bzw. auf Grund ihres amtlich bestimmten Geschlechts, Fragestellungen und/oder Probleme haben und Hilfe suchen.“

Entstanden ist die „Stuttgarter Erklärung“ zum Jahresbeginn auf Initiative der Aktion Transsexualität und Menschenrecht (ATME) in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation. Zu den institutionellen Unterstützern gehören außerdem das Schwul lesbische Zentrum Weißenburg in Stuttgart sowie im Rahmen des „Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte“ das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg. Zu den mittlerweile rund 500 Einzelunterzeichnern der „Stuttgarter Erklärung“ zählen neben renommierten Medizinern und Ethikern unter anderem zahlreiche Abgeordnete der Parlamente auf EU-, Bundes- und Länderebene sowie der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Heiner Bielefeldt, die Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin sowie der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik. Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, und ebenfalls einer der Unterzeichnenden, sagte zum Aufruf am Donnerstagnachmittag in Berlin: „Selbstbestimmung zählt zu den fundamentalen Prinzipien unserer humanistischen Lebensauffassung. Diese muss auch umfassend den Menschen zukommen, die nicht den heterosexuellen Identitäten der Mehrheitsgesellschaft entsprechen. Bevormundung, Benachteiligung oder Zwang – ob medizinischer oder juristischer Art – sind in Bezug auf alle geschlechtlichen Identitäten und Selbstwahrnehmungen abzulehnen. Darum unterstützen wir gemeinsam mit vielen anderen Kräften der Zivilgesellschaft und der Politik das Ziel einer menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.“

Website

www.die-erklaerung.de

Hintergrund

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit sogenannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des „Transsexuellengesetzes“ als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden. Die „Stuttgarter Erklärung“ will dazu beitragen, dass Menschen künftig eine Änderung der juristischen Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Vorbedingung ermöglicht wird und dass Menschen, die es wünschen, eine medizinische Versorgung und Diagnostik erhalten können, die ohne Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum es eigentlich gehen sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen.

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