„Mein Körper, meine Verantwortung, meine Entscheidung – weg mit §218!“

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ruft am Samstag, 17. September 2016, zum bundesweiten Aktionstag gegen den „Marsch für das Leben“ in Berlin am Brandenburger Tor auf.

Mit Reden, Musik und kreativen Aktionen soll für das Recht auf den rechtzeitigen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft demonstriert werden.

„Seit einigen Jahren erleben wir Angriffe aus der sogenannten Lebensschutzbewegung auf Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf Beratungsstellen oder gar auf hilfesuchende Frauen, denen quasi vor der Praxis aufgelauert wird“, beschreibt Ines Scheibe, Bündniskoordinatorin und selbst für den Humanistischen Verband in der psychologischen Beratung tätig, die immer problematischer werdende Situation in Deutschland.

Der Druck auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wächst

Die selbsternannten „Lebensschützer“ marschieren jährlich durch Berlin und fordern, Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich zu verbieten. Zu ihren Unterstützer*innen zählen christlich-fundamentalistische Gruppen und Vertreter*innen aus dem rechten und konservativen Spektrum der Politik. Die Berliner Landesvorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, führt seit einigen Jahren den Demonstrationszug an. Auch aus der CDU/CSU und deren Christdemokraten für das Leben (CDL) kommt Unterstützung für den Marsch.

Selbsternannte „Lebensschützer“ organisieren militante Aktionen wie „Gehsteigberatungen“ vor medizinischen Einrichtungen und schüchtern Frauen ein, die Hilfe suchen. Sie verbreiten Lügen über den Schwangerschaftsverlauf, über biologische Fakten und die psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs. Sie diffamieren Mediziner*innen als „Massentöter“, verleumden Fachkräfte auf Internetseiten. Sie üben – wie in Nordrhein-Westfalen – Druck auf Kliniken aus, sodass nach einer Vergewaltigung weder Untersuchungen noch ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Frauen müssen sich vorab beraten lassen und drei Tage Bedenkzeit einlegen, bis ein Abbruch erfolgen kann. „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordern darum den uneingeschränkten Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch und die Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch“, erklärt Scheibe.

Die internationale Situation ist repressiv

„Die Folgen dieser Angriffe sind europaweit und weltweit zu beobachten“, ergänzt Ines Scheibe. „Restriktive Gesetze und die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind eine direkte Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen sowie des fachlichen Umfelds. Unter unsicheren Bedingungen durchgeführte Abbrüche bedrohen die gesundheitliche Unversehrtheit der Frau – von Lebensschutz kann da nicht gesprochen werden.“

In über 60 Ländern haben Frauen nur bei der Gefahr des eigenen Todes das Recht, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Vor fünf Jahren starb laut WHO weltweit noch alle sieben Minuten eine Frau an den Folgen eines illegalen und unter unsicheren Bedingungen durchgeführten Schwangerschaftsabbruchs. 222 Millionen Frauen haben keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu modernen Verhütungsmitteln.

Deswegen raus auf die Straße am 17. September für ein Leben ohne Bevormundung – sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht!

Mehr über das Bündnis erfahren Sie auf

www.sexuelle-selbstbestimmung.de

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Humanistischer Verband Deutschlands hält Reform des Schwangerschaftsabbruchs für breit konsensfähig

In Deutschland werden innerhalb der Dreimonatsfrist jährlich ca. 96.000 Schwangerschaftsabbrüche straffrei vorgenommen. Dabei gilt nach Gesetz ab Einnistung der befruchteten Eizelle in den Uterus, dass diese bereits Würde- und Lebensschutz haben soll. Deswegen soll die Abtreibung gemäß Paragraf 218 StGB rechts- und sittenwidrig sein. Diese Widersprüchlichkeit in den Paragrafen 218 ff. StGB und die anachronistische Stigmatisierung von unerwünscht schwangeren Frauen sollen nunmehr gemäß einer aktuellen Kommissionsempfehlung moderat reformiert werden. Die Schritte dazu dürften auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens treffen – wobei der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sich noch weitergehende Vorschläge wünscht.

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