Humanistischer Verband Deutschlands fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz!

Kinderrechte ins Grundgesetz

Beitragsbild: Markus Spiske/unsplash

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. In diesen 35 Jahren ist viel erreicht worden – aber die zentrale Forderung, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern, bleibt unerfüllt. Die kommende Bundesregierung muss sie dringend umsetzen.

Obwohl das Bewusstsein für die Bedeutung der Kinderrechte heute größer ist als je zuvor, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nach wie vor unzureichend. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert die zukünftige Bundesregierung auf, nach den Neuwahlen Kinderrechte unverzüglich ins Grundgesetz aufzunehmen und damit ein klares Zeichen für den Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern zu setzen. „Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist längst überfällig“, erklärt Britta Licht, Bundesbeauftragte für Kinderrechte des Humanistischen Verbandes Deutschlands. „Dies wäre nicht nur eine symbolische Maßnahme, sondern würde die Interessen und das Wohlergehen von Kindern stärker in den Fokus rechtlicher und politischer Entscheidungen rücken.“

Die Covid-19-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie notwendig eine solche Verankerung ist: Kinder und Jugendliche wurden in der Krise oft nicht ausreichend berücksichtigt. Ihre Rechte und Interessen wurden hintangestellt und die Folgen sind noch heute spürbar – sei es in der Bildung, im Gesundheitssystem oder bei sozialen Unterstützungsmaßnahmen.

Der Humanistische Verband Deutschlands appelliert daher eindringlich an die zukünftigen politischen Entscheidungsträger*innen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durch die Grundgesetzänderung zu stärken. Die Verankerung der Kinderrechte würde den staatlichen Organen – von der Legislative über die Exekutive bis zur Judikative – die Verpflichtung auferlegen, die Interessen der Kinder besonders zu berücksichtigen und sie in allen Entscheidungen, die sie betreffen, in den Mittelpunkt zu stellen.

„Kinderrechte dürfen nicht nur als politische Versprechen bestehen, sondern müssen in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland fest verankert werden“, so Britta Licht. „Kinder sind nicht nur unsere Zukunft. Sie haben bereits heute Rechte, die geschützt und respektiert werden müssen.“

Der Humanistische Verband Deutschlands hatte bereits 2021 den Aufruf eines breiten Bündnisses unterstützt, Kinderrechte unabhängig von den Elternrechten im Grundgesetz zu verankern.

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