Die Oxford-Deklaration zur Gedanken- und Meinungsfreiheit

Der World Humanist Congress 2014 fand in Oxford (UK) statt.

Beitragsbild: Sara Price/Pixabay

Der World Humanist Congress 2014 der Humanists International (damals: IHEU) hat sich vom 8. bis 10. August 2014 in Oxford (UK) versammelt und die folgende Deklaration zur Gedanken- und Meinungsfreiheit angenommen:

Überall auf der Welt und zu allen Zeiten ist es Gedanken- und die Meinungsfreiheit gewesen, die sich als unentbehrliche Voraussetzung für das Aufblühen der Menschheit erwiesen hat, aber jede Generation muss sich neuen Bedrohungen dieser fundamentalen Freiheiten gegenüberstellen. In diesem Wissen erklären wir:

Das Recht auf Gedanken- und Glaubensfreiheit gilt für alle als ein und dasselbe Recht. Das Menschenrecht, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert und an anderen Stellen detaillierter ausgeführt wurde, ist und sollte ein einzelnes, unteilbares Recht sein, welches die Würde und Freiheit aller Menschen schützt, indem es ihr Recht schützt, persönliche Überzeugungen zu haben, gleich welchen Inhalts, religiös oder nichtreligiös. In Artikel 7 der Erklärung (der Menschenrechte, d. Übers.) heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“

Niemand sollte jemals irgendwo in einen Glauben hinein oder aus ihm heraus gezwungen werden. Gedankenfreiheit beinhaltet das Recht, unsere Überzeugungen ohne Furcht vor Zwang zu entwickeln, zu besitzen, zu überprüfen und zu bekunden, sowie Meinungen und ein Weltbild auszudrücken, ob religiös oder nichtreligiös. Sie beinhaltet das Recht, unsere Ansichten zu ändern und einen zuvor vertretenen oder zugeschriebenen Glauben abzulegen. Druck, sich staatlichen Ideologien oder religiösen Doktrinen zu fügen, ist Tyrannei. Gesetze, die einen Glauben vorschreiben oder kriminalisieren, verstoßen gegen die Menschenwürde und müssen abgeschafft werden. Jeder Bürger jedes Staates hat das Recht zu fordern, solche Gesetze aufzuheben, und alle Staaten sollten diejenigen unterstützen, wo auch immer sie sich befinden, die die Aufrechterhaltung ihrer sozialen und persönlichen Freiheiten verlangen.

Das Recht auf Gedankenfreiheit hat einen globalen Geltungsbereich. Das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte artikulierte Menschenrecht umfasst das Recht, „über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Kein beschränkter Nationalismus oder Zustand staatlicher Unsicherheit sollte die globale menschliche Gemeinschaft davon abhalten, das Versprechen unserer neuen Technologien, unserer Massenmedien, unserer sozialen Medien und unseres persönlichen Zugangs zu transnationalen Netzwerken einzulösen. Staaten sollten darin investieren, ihren Bürgern die Teilnahme an dieser globalen Konversation einzuräumen.

Es gibt kein Recht, nicht gekränkt zu werden oder widersprechende Meinungen nicht hören zu müssen. Respekt für das Recht von Menschen auf Gedankenfreiheit schließt nicht den Respekt für den damit verbundenen Gedanken ein. Der Ausdruck der Ablehnung jeden Glaubens, einschließlich in Form von Satire, Spott oder der Verdammung in allen Medien und in jeder Weise, ist vital für den kritischen Diskurs, und jede Beschränkung, die in dieser Äußerung ausgeübt wird, darf einzig die Selbstbeschränkung sein. Die beste Reaktion auf eine Ansicht, mit der wir nicht übereinstimmen, besteht darin, darauf zu antworten. Gewalt und Zensur sind niemals legitime Antworten. Alle Gesetze, die Sprache auf Grundlage von „Blasphemie“ oder der „Beleidigung von Glauben und Werten“ kriminalisieren, behindern die menschliche Freiheit und sollten abgeschafft werden.

Staaten dürfen das Denken und die Meinungsäußerung nicht beschränken, bloß um die Regierung vor Kritik zu schützen. Staaten, die Kritik an Handlungen der Regierung oder deren Vertretern als verräterisch oder als Bedrohungen für die Sicherheit kriminalisieren, sind keine „starken Regierungen“, welche das beste Interesse der Öffentlichkeit vertreten, sondern strafende Schurken, die in ihrem eigenen Interesse Tyrannei ausüben. Staaten sollten in ihren nationalen Gesetzen, in ihrem Bildungssystem und generell in der Gestaltung des öffentlichen Lebens sicherstellen, dass die Gedanken- und Meinungsfreiheit zum wirklichen Nutzen jedes Mitglieds der Gesellschaft aktiv gefördert und angestrebt wird.

Glaubensfreiheit ist absolut, doch die Freiheit zum Handeln aufgrund eines Glaubens ist es nicht. Als verantwortliche Mitglieder einer Gemeinschaft akzeptieren wir, dass unsere Handlungsfreiheit manchmal eingeschränkt werden muss, sofern – und nur dann – unsere Handlungen das Recht und die Freiheit anderer zerstören würden. Glaubensfreiheit kann nicht legitimieren, sich über die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Gleichheit vor dem Gesetz hinwegzusetzen. Es kann schwierig sein, hier ein Gleichgewicht zu finden, doch wir glauben, mit einem Blick auf Freiheit und Menschenwürde können Gesetzgeber und Justizvertreter das auf eine fortschrittliche Weise schaffen.

Wir versichern, dass die Prinzipien der Demokratie und der Säkularität das stärkste Fundament für die Entwicklung von offenen Gesellschaften darstellen, in denen Gedanken- und Meinungsfreiheit gesichert und gefördert werden.

Wir verpflichten uns in all unserer Arbeit, die bestehenden Rechte auf Gedanken- und Meinungsfreiheit innerhalb des internationalen Rahmens der Menschenrechte hochzuhalten und zu fördern, sowie Widerstand zu leisten gegen nationale und internationale Beschränkungen des Rechts des Individuums, selbst zu denken und offen seine Ansichten furchtlos auszusprechen.

Wir rufen jede unserer Mitgliedsorganisationen und Humanisten weltweit dazu auf, diese Werte in ihren eigenen Leben zu bewahren; in ihren Gemeinschaften für ein besseres allgemeines Verständnis des Rechts auf Gedanken- und Meinungsfreiheit für alle zu werben; ihre Regierungen zur Förderung dieser Werte zu drängen; und sich mit Humanisten und anderen weltweit zusammenzuschließen, um diese Werte zum Wohl der gesamten Menschheit zu verteidigen und zu entwickeln.

Die englische Fassung der Oxford Declaration on Freedom of Thought and Expression sowie Übersetzungen in viele weitere Sprachen sind auf der Seite der Humanists International zu finden.

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