Menschenwürdiges Sterben auch in Deutschland ermöglichen

HVD begrüßt aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

„Vor dem EGMR wurde immerhin ein Teilerfolg erzielt, indem die Ignoranz der deutschen Gerichte gerügt wurde. Wir bedauern allerdings, dass sich der Gerichtshof nicht zur Frage der Zulassung von Natriumpentobarbital geäußert hat“, so Erwin Kress, Vize-Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands. „Wir sind der Meinung, dass das Bundesamt für Arzneimittel die Verschreibung von Natriumpentobarbital in bestimmten Fällen zulassen sollte.“

Kress weiter: „Es kann nicht sein, dass Deutschland Suizidwillige im Stich lässt. Diese Menschen werden von unserem Staat in ihrer Not allein gelassen. Was ist mit denen, die nicht über genügend Mobilität, ein unterstützendes Umfeld und genügend finanzielle Mittel verfügen, um eine professionelle Sterbehilfeorganisation in Anspruch zu nehmen? Manchmal ist kein Leben mehr zu schützen, weil der Mensch vor den Schrecken des Todes kapituliert. Dann dürfen wir ihm ärztliche Hilfe und geeignete Medikamente zum selbstbestimmten Sterben nicht verweigern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, die Suizidbeihilfe z.B. durch Ärztinnen und Ärzte gesetzlich zu regeln.

Wenn Patienten sich bewusst und ohne Druck nach Abwägung aller Alternativen dazu entscheiden, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, sollten sie professionelle Unterstützung erhalten können. Es gibt nun einmal Krankheitsbilder und Krankheitsverläufe, bei denen z. B. auch eine gute Palliativmedizin nicht mehr ausrichten kann, als den Sterbenden zu sedieren, ihn also in einen Todesschlaf zu versetzen. Niemandem ist zu verdenken, wenn er dem ein bewusstes Abschiednehmen und Sterben vorzieht.

Es ist absurd: Die Bundesregierung will in Deutschland die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verbieten, befördert genau diese aber in der Schweiz, indem sterbewillige, schwerstkranke Menschen vielfach dorthin ausweichen müssen.“

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