ZDF-Staatsvertrag: Gleiche Pflichten, weniger Rechte?

Humanistischer Verband: Länderparlamente sollen dem neuen Staatsvertrag über das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) die Zustimmung verweigern.

In einem Schreiben an die Abgeordneten der Fraktionen in den 16 Landtagen hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am Freitag erneut auf den skandalösen Ausschluss konfessionsfreier Bürger aus dem neuen ZDF-Staatsvertrag hingewiesen. Wolf appellierte an die Abgeordneten, ihre „Zustimmung an die paritätische Einbeziehung von Vertretern der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in unserem Land zu knüpfen“ und nicht zuzulassen, „dass Menschen ohne konfessionelle oder religiöse Bindung hier weiterhin keine Mitwirkungsmöglichkeiten haben“. Dass für diesen Teil der Bevölkerung, der im Bundesdurchschnitt rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung ausmacht, weiterhin keine Vertretung im ZDF-Fernsehrat vorgesehen ist, bezeichnete er als einen Skandal.

Bereits vor dem Beschluss des aktuellen Entwurfs durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatte Wolf diese dazu aufgerufen, Konfessionsfreien-Vertreter in den Vertrag einzubeziehen. Dabei plädierte er für die Aufnahme mit vier Sitzen, da dies nicht nur im Verhältnis zur derzeitigen Zahl der Vertreter der Religionsgemeinschaften angemessen wäre, sondern so auch die unter den Konfessionsfreien vorhandene Pluralität adäquat berücksichtigt werden könnte.

Der jetzige Entwurf des neuen Staatsvertrags, der am 26. März 2015 in Berlin beschlossen wurde, sieht je zwei Sitze im ZDF-Fernsehrat für Vertreterinnen bzw. Vertreter der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche in Deutschland, je einen Sitz für Vertreter der Jüdischen Gemeinde und der Muslime sowie zwei Sitze für die Vertreter der beiden großen christlichen Wohlfahrtsverbände vor. Laut aktuellem Plan soll der ZDF-Staatsvertrag nach der Verabschiedung durch die Landtage am 18. Juni 2015 unterzeichnet werden und ab 2016 für zehn Jahre gelten.

„Der aktuelle Entwurf übergeht nicht nur ohne gute Gründe das legitime Interesse eines großen Teils der Bevölkerung an gleichberechtigter Beteiligung und Mitwirkung, sondern weckt auch grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“, so Frieder Otto Wolf in dem Schreiben an die Abgeordneten weiter. Zur Begründung erinnerte er unter anderem an die Vorgaben des Grundgesetzes, welches in Artikel 140 verlangt: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“

Der Präsident des Humanistischen Verbandes rief die Abgeordneten deshalb dazu auf, dafür einzutreten, „dass auch kirchenferne und religionsfreie Menschen einen Platz zur Mitwirkung im Zweiten Deutschen Fernsehen erhalten.“ Ansonsten würden Millionen Beitragszahler Zuschauer zweiter Klasse bleiben: „Gleiche Pflichten, aber weniger Rechte. Das darf nicht sein“, so Wolf.

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