Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband konstituiert sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Delegierten der Landesverbände Niedersachsen, Hessen, Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg,

Beitragsbild: Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hat am Samstag, dem 29. November 2025, seine konstituierende Gründungsversammlung zur Errichtung einer bundesweiten Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgreich abgeschlossen.

Berlin, 29. November 2025. Mit der Gründungsversammlung macht der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband den ersten Schritt zur Errichtung einer bundesweiten Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Die Delegierten der bereits als KdöR anerkannten Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verabschiedeten eine neue Verfassung und wählten die Rechtsträgerorgane der Körperschaft. 

Der neu gewählte Bundesvorstand setzt sich zusammen aus Katrin Raczynski (Vorstandssprecherin), Thomas Fehse, Andrée Gerland, Christiane Herrmann und Christian Lührs. Alle Vorstandsmitglieder sind bereits im Humanistischen Verband Deutschlands – Bundesverband e.V. aktiv und stehen für Kontinuität, Verlässlichkeit und eine klare humanistische Haltung. Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält der Humanistische Verband Deutschlands künftig größeren Gestaltungsspielraum sowie institutionelle Sicherheit für seine Arbeit in den Bereichen humanistische Bildung, Lebensbegleitung und ethische Beratung. 

Vorstandsmitglied Christian Lührs betont: „Mit der Errichtung der Bundeskörperschaft machen wir deutlich, dass humanistische Überzeugung und Engagement in Deutschland gleichberechtigt zu anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vertreten sein sollten. Wir übernehmen Verantwortung für ein Gemeinwesen, das auf Vernunft, Solidarität und individueller Freiheit gründet. Humanismus braucht eine starke, demokratische Stimme.“ 

Als nächste Schritte folgen das Anerkennungsverfahren sowie die Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Berliner Senat. Nach der Anerkennung wird die neue Bundeskörperschaft die Mitglieder des Bundesverbandes e.V., die selbst noch keine Körperschaftsrechte besitzen, als Mitglieder aufnehmen. Dadurch wird der bundesweite Zusammenhalt weiter gestärkt. 

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