Konfessionsfreie und nichtreligiöse Bürger in ZDF-Staatsvertrag einbeziehen

Humanistischer Verband ruft Länderchefs zur weltanschaulich ausgewogenen Besetzung des Fernsehrates im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) auf.

Am kommenden Donnerstag wird im Bundesrat in Berlin unter Leitung von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke die nächste Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stattfinden. Dabei werden diese auch über den ZDF-Staatsvertrag sprechen, der zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Aus diesem Grund hat sich am Montag der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in einem Schreiben an die 16 Länderchefs gewandt und diese aufgerufen, auf die Einbeziehung von Vertreterinnen bzw. Vertretern der konfessionsfreien und ganz überwiegend nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in den künftigen ZDF-Fernsehrat hinzuwirken.

Derzeit ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konfessionsfrei und ein ganz überwiegender Teil der Konfessionsfreien ist nichtreligiös. Dieses gesellschaftliche Bild sollte sich auch im ZDF-Staatsvertrag und -Fernsehrat widerspiegeln, so Frieder Otto Wolf. Er erinnerte die Regierungschefinnen und -chefs deshalb unter anderem an das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, mit dem die Verfassungswidrigkeit des bisherigen ZDF-Staatsvertrags festgestellt wurde. In der Urteilsbegründung heißt es, es bedürfe „insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte“, sowie weiter: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen.“ Laut Bundesverfassungsgericht habe der Gesetzgeber „dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmende Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.“

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass dem ZDF-Fernsehrat künftig je zwei Vertreter der Evangelischen bzw. der Katholischen Kirche sowie je ein Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Muslime angehören sollen. „Damit der gesellschaftlichen Vielfalt und weltanschaulichen Pluralität ausreichend Rechnung getragen wird, wäre beim gegenwärtigen Stand der Dinge die Aufnahme von vier Vertreterinnen bzw. Vertretern der konfessionsfreien Menschen in den ZDF-Fernsehrat aus meiner Sicht angemessen“, heißt es dazu im Schreiben des Präsidenten des Humanistischen Verbandes. Wolf verwies dabei auch darauf, dass die Einbeziehung von Vertretern der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen in Deutschland nicht nur mit Blick auf die gesellschaftliche Pluralität und die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts geboten sei, sondern ebenfalls durch das Grundgesetz gestützt wird, denn Artikel 140 GG i.V.m. 137 Abs. 7 WRV verlangt: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“

Die Neuregelung des ZDF-Staatsvertrags sei der beste Zeitpunkt, eine grundgesetzkonforme, d.h. paritätische, Vertretung von Konfessionsfreien und Menschen mit nichtreligiöser Weltanschauung zu verankern. „Dies im Rahmen der Neuregelung nicht zu berücksichtigen, wäre eine eklatante Missachtung des Interesses an gleichberechtigter Beteiligung und Einbeziehung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung“, so Frieder Otto Wolf.

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