Unsere Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

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Lydia Skrabania

Bundesreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Einordnung

Am 26. September ist Bundestagswahl. Als überparteiliche weltanschauliche Vereinigung können und wollen wir keine Wahlempfehlung abgeben, wohl aber möchten wir zum Wählen selbst aufrufen! Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Auch wenn manche Menschen von „der Politik“ enttäuscht sind – wir alle zusammen können mit unserem Wahlverhalten „die Politik“ beeinflussen. Unsere Demokratie braucht Engagement. Wer nicht wählt, lässt andere für sich entscheiden. Also: Nehmen Sie Ihr Stimmrecht in Anspruch, gehen Sie zur Wahl und nutzen und schützen Sie unsere Demokratie!

Im Vorfeld der Bundestagswahl haben wir den im Bundestag vertretenen Fraktionen sogenannte „Wahlprüfsteine“ zugestellt. (Dabei haben wir die AfD nicht berücksichtigt, da sie als Partei ein Weltbild vertritt, das mit unseren humanistischen Werten unvereinbar ist.)
Mit den Wahlprüfsteinen möchten wir interessierte Wähler*innen unterstützen, eine informierte Wahlentscheidung zu treffen. Zudem machen wir damit die Parteien auf unsere eigene Programmatik aufmerksam, deren Berücksichtigung in kommenden Koalitionsverhandlungen wir erwarten.
Die Rückmeldungen der Parteien werden hier auf der Seite veröffentlicht und mögen Ihnen, für den Fall, dass Sie noch unentschlossen sind, eine Hilfe sein.

Zu diesen Themen haben wir die Parteien befragt

Als humanistische Organisation ist uns Selbstbestimmung vom Lebensanfang bis zum Lebensende wichtig, ebenso wie die zum Funktionieren unserer Gesellschaft nötigen Freiheitsrechte. Wir wollen sozialen Wohlstand für alle und eine gute Bildung für unsere Kinder. Nicht alle unsere Werte und Forderungen ließen sich in den Prüfsteinen unterbringen, denn erstmals haben sich die angeschriebenen Parteien verabredet, sich nur noch auf Wahlprüfsteine einzulassen, die nicht mehr als acht Fragen umfassen, die zudem sehr kurzgehalten sein müssen (max. 300 Zeichen). Dies mag für die Parteien angenehm sein, reduziert aber den Informationsgehalt der Fragen und in der Regel auch der Antworten. Wir mussten uns für unsere Wahlprüfsteine also auf wenige Schwerpunktthemen festlegen. Zur Information zu weiteren Positionen der Parteien empfehlen wir außerdem den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Nachfolgend finden Sie die Antworten der Parteien (in alphabetischer Reihenfolge) zu unseren Wahlprüfsteinen.

Thema 1: Demokratie

Unsere Demokratie als wertvolles Gut braucht besonderen Schutz und Pflege. Sind Sie bereit, mehr staatliche Mittel in die Wissens- und Faktenvermittlung, neue (medien-)pädagogische Formate und neue Formen der Bürger*innenbeteiligung in der politischen Debatte und Lösungsfindung zu investieren?

Ja. Eine lebendige Zivilgesellschaft ist elementar für die politische Auseinandersetzung in unserer Demokratie. Engagierte Menschen in Initiativen, Verbänden, Vereinen oder NGOs stärken den Zusammenhalt, tragen dazu bei, wichtige Anliegen, wie beispielsweise den Kampf gegen Rassismus, auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, und leisten ihren Beitrag zur Willensbildung. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir GRÜNE ihr Engagement und das demokratiebelebender Initiativen und Organisationen nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell absichern. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.

CDU und CSU wollen die politische Bildung insbesondere in der Jugendarbeit fördern. Beteiligung schafft Akzeptanz für Politik und unser demokratisches System. Das gilt umso mehr in einem Land, in dem Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten und kulturellen Prägungen leben. Wir setzen uns für eine Stärkung der politischen Bildung und Wertekunde ein: Nur wer weiß, wie Demokratie funktioniert, kann später auch demokratisch handeln. Deshalb sind für uns auch Vorhaben zur Wahrung der Erinnerungskultur eine dauerhafte Aufgabe. Mit der Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ werden wir an historischen Orten Rückschau auf demokratische Sternstunden halten, um die Kräfte der Zivilgesellschaft und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu stärken. Auch wollen wir das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ ausbauen und die Zeitzeugenarbeit in das digitale Zeitalter führen.

Ja. DIE LINKE will vielfältiges freiwilliges Engagement besser unterstützen und die Barrieren für soziale Gruppen, die im Engagement unterrepräsentiert sind, senken. Wir wollen Strukturen ausbauen und sichern, die freiwillig engagierte Menschen unterstützen. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zu Informationen. Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz ausbauen. Mit öffentlichen Mitteln erstellte Informationen müssen im Sinne von Open Data kostenlos öffentlich zugänglich sein. Für eine zeitgemäße Demokratie müssen auf allen Ebenen und in allen Bereichen – von der europäischen, internationalen wie kommunalen Ebene bis hin zum Betrieb, zur Wirtschaft – mehr Mitbestimmung und Beteiligung geschaffen werden. Deshalb fordert DIE LINKE, dass Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich sein müssen. Das Instrument der Bürger*innenräte, wonach zufällig geloste Menschen aus der Mitte der Gesellschaft Lösungen und Fragestellungen entwerfen, wollen wir unterstützen und fördern.

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Die zentralen Orte der Diskussion und Entscheidung sind unsere Parlamente. Auch die repräsentative Demokratie gewinnt aber durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen. Entscheidender Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung sind für uns die Parlamente, etwa durch die Möglichkeit der Bürgerberatung durch Hausparlamente, die Erweiterung des Petitionsrechts um das „Bürgerplenarverfahren“ oder durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte. Letztlich trifft nur das Parlament legitimierte Entscheidungen. Der Beratungsauftrag muss daher klar eingegrenzt und die Erwartungen klar definiert sein. Der Deutsche Bundestag sollte zudem auf Open-Source-Basis eine digitale Plattform mit einer Vorhabenliste einrichten, die staatliche Behörden und Einrichtungen verpflichtet, ihre Pläne und Abwägungen künftig im Sinne echter Informationsfreiheit zu dokumentieren sowie der öffentlichen Kommentierung zugänglich zu machen. Das Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament und den Deutschen Bundestag wollen wir auf 16 Jahre absenken und die politische Bildung an allen Schulformen stärken.

Demokratieförderung muss strukturell auf kommunaler sowie auf Länder- und Bundesebene verankert werden. Neue Beteiligungsformate sehen wir als sinnvolle Möglichkeit, einem Vertrauensverlust in die parlamentarische Demokratie der Gesellschaft entgegen zu treten und Bürger*innen stärker in den politischen Prozess einzubeziehen. Demokratieförderung und politische Bildung sind für uns untrennbar verknüpft. Wir wollen dies durch die Aufnahme der Demokratieförderung als Staatsziel in Bundes- und Landesverfassungen sowie durch die Einführung eines Demokratiefördergesetzes erreichen. Eine besondere Bedeutung kommt auch dem Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der Gesellschaft zu. Wir werden deshalb mehr Fördergelder für Open Science und Wissenschaftskommunikation bereithalten.

Thema 2: Soziale Gerechtigkeit

Die soziale Ungleichheit hat durch die Pandemie weiter zugenommen. Riesige Vermögen stehen einer steigenden Zahl prekärer Verhältnisse gegenüber. Was unternehmen Sie zum Abbau solcher prekären Verhältnisse und der sozialen Kluft? Durch welche Maßnahmen werden Sie weiteren Sozialabbau verhindern?

Bei den Einkommen und Vermögen sowie bei der Aufstiegsmobilität hat sich die Schere zwischen Arm und Reich stark auseinander entwickelt. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir die soziale Infrastruktur ausbauen, das Bildungssystem verbessern, die Lücken in den Sozialversicherungen schließen und die sozialen Mindestsicherungssysteme so verändern, dass auch eine Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben möglich ist. Wir GRÜNE wollen die Einkommenssituation ärmerer Bevölkerungsgruppen merklich verbessern. Dazu wollen wir den Mindestlohn sofort auf 12 Euro anheben, die Grundsicherung zu einer Garantiesicherung umbauen, die Gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen, die Zugänge für Selbstständige zur Arbeitslosenversicherung erleichtern und mit der Garantierente sowie mit einem arbeitgeberfinanzierten Mindestrentenbeitrag sicherstellen, so dass auch Geringverdiener*innen eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen.

Die unionsgeführte Bundesregierung hat während der Corona-Pandemie insbesondere mithilfe des Kurzarbeitergelds hunderttausende Arbeitsplätze gesichert. CDU und CSU wollen nun diejenigen, die trotzdem ihren Job verloren haben, schnell wieder in Beschäftigung bringen. Dabei spielt nicht nur die Arbeitsvermittlung, sondern auch das lebensbegleitende Lernen eine entscheidende Rolle. Fort- und Weiterbildung sind der Schlüssel, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern. Wir starten daher eine Offensive zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um zum Beispiel Sprachkompetenzen und Ausbildungsfähigkeit zu verbessern. Die Anrechnung von Einkommen im SGB II wollen wir neu ausgestalten, um damit mehr Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu setzen und einen schrittweisen Ausstieg aus Hartz IV zu fördern. Hinzuverdienstregeln für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und während der Ausbildung zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Bedarfsgemeinschaften werden wir im Rahmen des Jugendschutzes ebenfalls deutlich ausweiten.

DIE LINKE will hohe Vermögen und Erbschaften stärker besteuern. Statt einer Billigsteuer für Unternehmensgewinne wollen wir Profite – wie alle Einkommen – besteuern. Dafür wollen wir die Vermögensteuer wiedereinführen (1 Prozent auf Vermögen oberhalb von 1 Mio., progressiv ansteigend bis 5% ab 50 Mio., höhere Freibeträge für betriebsnotwendiges Vermögen). Die spezifischen Kosten der Corona-Krise wollen wir mit einer einmaligen Vermögensabgabe auf Vermögen oberhalb von 2 Mio. Euro decken. Die Zahlungen werden über 20 Jahre gestreckt. DIE LINKE zielt darauf, den Niedriglohn abzuschaffen: mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro und Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Statt unfreiwilliger Teilzeit wollen wir ein Recht auf Vollzeit. Leiharbeit und Minijobs überführen wir in gute, sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Mit unserm Klima-Job-Programm schaffen wir in den kommenden 10 Jahren mindestens 1 Mio. gute Arbeitsplätze. Durch Abbau von Überstunden und einer milden Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden entstehen 1 Mio. weitere Arbeitsplätze. DIE LINKE strebt mehr Investitionen in Bildung, Gesundheit und Wohnen an – unser Zukunftsinvestitionsprogramm umfasst 120 Mrd. Euro im Jahr. Das alles hilft, die Ungleichheit und prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse zu überwinden und stärkt den sozialen Zusammenhalt.

Jede und jeder Einzelne soll die Chance haben, beruflich und privat aufzusteigen. Der moderne Sozialstaat muss ein Sprungbrett sein. Er muss ermutigen, Potentiale freisetzen und Anstrengung auch wirklich belohnen. Ziel muss es sein, dass Menschen möglichst schnell berufliche Fortschritte machen können. Wir Freie Demokraten wollen Chancen durch Freiräume eröffnen – für ein selbstbestimmtes Leben. Wir wollen das Liberale Bürgergeld einführen und steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II (ALG II), die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen, auch im Sinne einer negativen Einkommensteuer. Selbst verdientes Einkommen soll geringer als heute angerechnet werden. So möchten wir das Steuer- und Sozialsystem verbinden. Die Grundsicherung muss unbürokratischer, würdewahrender, leistungsgerechter, digitaler und vor allem chancenorientierter werden.

Mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld haben wir in der Pandemie viele Arbeitsplätze gesichert und sichern sie weiter. Wegen der längeren Dauer der Kurzarbeit haben wir die Leistungen erhöht.
Die Grundsicherung werden wir grundlegend überarbeiten und zu einem Bürgergeld entwickeln. Die Regelsätze im neuen Bürgergeld müssen zu einem Leben in Würde ausreichen und zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Die Kriterien zur Regelsatzermittlung werden wir weiterentwickeln und Betroffene und Sozialverbände mit einbeziehen.
Die positiven Erfahrungen in der Pandemie mit dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung bestätigen uns darin, dass die Überprüfung der Vermögen und Wohnungsgröße innerhalb der ersten zwei Jahre grundsätzlich ausgesetzt werden müssen. Wir werden das Schonvermögen erhöhen.
Kinder und alle Jugendlichen sollen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen haben. Unser Konzept der Kindergrundsicherung besteht aus zwei zentralen Komponenten. Zum einen aus einer Infrastruktur wie beitragsfreie Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur und freie Fahrt im ÖPNV. Zum anderen aus einem neuen existenzsichernden Kindergeld– je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld.
Die Besteuerung von Einkommen werden wir gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewäl-tigung dürfen für die ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besser-stellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Wir werden wieder ein Vermögenssteuere einführen und durch die globale Mindestbesteuerung dafür sorgen, dass auch die Digitalkonzerne wie Amazon und Google zukünftig Steuern zahlen und so einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.

Thema 3: Klimapolitik

Das Klimaschutzgesetz ist weiterhin unzureichend. Es fehlen ausreichende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität. Kürzlich hat der Bürgerrat Klima (buergerrat-klima.de) Empfehlungen zur Klimapolitik vorgelegt. Welche dieser Empfehlungen werden Sie in konkrete politische Maßnahmen umsetzen?

Wir GRÜNE werden die Ergebnisse des Bürger*innendialogs ernst nehmen und wollen ihre Empfehlungen in politische Handlungen übersetzen. Ein Vergleich der Ergebnisse des Bürger*innenrats Klima mit dem grünem Wahlprogramm zeigt: Es gibt sehr große inhaltliche Übereinstimmungen zwischen den klimapolitischen Forderungen der Bürger*innen und unseren inhaltlichen Positionen. Dies sehen wir als große Bestätigung und Rückenwind für unsere Politik: einen ambitionierten und sozialen Klimaschutz, der sich am Pariser Abkommen orientiert. Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mit den Ergebnissen des Klima-Bürger*innen-Rates auseinandersetzen und dazu eine Stellungnahme abgeben. Als Grüne Bundestagsfraktion wollen wir hierbei Vorbild sein. Wir haben den Bürger*innen-Rat schon zum Austausch in Fraktionsgremien eingeladen und haben uns ausführlich und positiv zu den Empfehlungen des Bürgerrats geäußert.           

Die Pariser Klimaziele sind für CDU und CSU die Grundlage für unsere internationale Verantwortung als Industrieland. Zum Erreichen brauchen wir innovative Technologien, wirtschaftliche Investitionen und ein koordiniertes Handeln von Politik, Industrie und Gesellschaft. Das von der unionsgeführten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz wird dafür sorgen, dass Deutschland 2045 klimaneutral ist und damit einen entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass die Pariser Klimaziele eingehalten werden. Für den Prozess hin zur Klimaneutralität wird es auf einen klugen Maßnahmenmix ankommen. Hierbei gilt es, sich alle Debattenbeiträge und Empfehlungen genau anzuschauen. Unser Ziel ist, die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu reduzieren, um dann auf einem konkret beschriebenen Pfad im Jahr 2040 88 Prozent Minderung und im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Deutschland wird hier als Industrieland eine große Verantwortung übernehmen, damit bis 2050 weltweit CO2-Neutralität erreicht wird. In bestimmten Bereichen können Prozessemissionen kontinuierlich gesenkt, jedoch nicht vollständig vermieden werden. Wir werden daher Forschung, Entwicklung und Pilotprojekte unterstützen, um sicherzustellen, dass sie über sogenannte negative Emissionen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können.

DIE LINKE unterstützt die Empfehlungen des Bürgerrates Klima in allen Handlungsfeldern voll und ganz. Wir wollen bis 2035 Wirtschaft und Gesellschaft klimaneutral machen. Skeptisch sind wir allerdings beim CO2-Preis. Während er in den Sektoren Energie und Industrie sinnvoll sein kann, weil er CO2-intensive Produktion verdrängt, ist er in den Bereichen Mobilität und Wärme höchst unsozial. Das liegt daran, dass die Verbraucher:innen oftmals keine Alternative haben, etwa wenn sie mit Ölheizung zur Miete wohnen oder in einer Gegend ohne gut ausgebauten ÖPNV auf ihr Auto angewiesen sind. Besser geeignet in diesen Sektoren sind ordnungsrechtliche Vorgaben, wie ein Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor und fossil betriebenen Heizungen, hohe Effizienzvorgaben für Neubauten sowie verbindliche Sanierungspläne für Altbauten durch einen bundesweiten Klimacheck und eine Verdreifachung der Sanierungsquote. Außerdem braucht es massive Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Wir wollen den ÖPNV ausbauen und innerhalb von 5 Jahren flächendeckend kostenfrei machen; Bahnpreise wollen wir halbieren und Rad- und Fußverkehrs fördern.

Wir Freie Demokraten bauen beim Klimaschutz auf die konsequente Umsetzung der europäischen Treibhausgasziele auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 mit Hilfe eines alle Wirtschaftsbereiche einschließenden Emissionshandels. Der daraus resultierende Marktpreis für Treibhausgase wird Innovations- und Verhaltensanreize setzen, durch die auch eine Reihe der Forderungen des Bürgerrats Klima schneller Realität werden. So bewirkt der CO2-Preis einen raschen Kohleausstieg, eine schnellere Marktdurchsetzung der Erneuerbaren Energieträger und einen effizienteren Einsatz von Energie. Kleinteilige Verbote, unnötige Regulierungen und technologiespezifische Subventionen lehnen wir hingegen auch in der Klimaschutzpolitik ab.

Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz werden höhere nationale Minderungsziele für 2030 (65%) und 2040 (88%) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben. Wir setzen uns jetzt ein, Treibhausgasneutralität so früh wie möglich zu erreichen. Hierfür bauen wir die erneuerbaren Energien massiv aus: Bis spätestens 2040 Strom zu 100% aus Erneuerbaren. Atom- und Kohleausstieg sind beschlossen. Für die Bereiche Verkehr und Wärme gibt es einen CO2-Preis – am Preiskorridor halten wir fest, um niemanden finanziell zu überfordern. Bis 2030 schaffen wir ein klimafreundliches Mobilitätssystem, digitalisieren die Stromnetze, steigern die Energieeffizienz, bauen Speichertechnologien, eine Wasserstoffproduktion und die Ladeinfrastruktur aus und modernisieren den Gebäudebestand. Wir stärken die Beteiligung der Bürger*innen vor Ort, den Mieterstrom und genossenschaftliche Eigenversorgung sowie kommunale Beteiligungsmodelle. Die Empfehlungen des Bürgerrates Klima fließen in unsere Diskussionen ein.

Thema 4: Flucht und Asyl

Über 60 Mio. Menschen sind auf der Flucht vor Hunger, Krieg und politischer Verfolgung. Werden Sie Fluchtursachen stärker bekämpfen, mehr Einwanderung ermöglichen und eine europaweite Asylpolitik mit schnellen und korrekten Entscheidungen ohne das gescheiterte Dublin-Verfahren umsetzen?

Wir wollen verhindern, dass Menschen überhaupt fliehen und ihre bisherige Heimat unfreiwillig verlassen müssen. Deshalb rücken wir die strukturellen Ursachen von Vertreibung und unsere dahingehende Verantwortung ins Zentrum unserer Politik. Wir GRÜNE wollen in Europa ankommenden Schutzsuchenden den Zugang zu einem zügigen und fairen Asylverfahren ermöglichen. Wir brauchen ein faires System der Verantwortungsverteilung, das einen humanitären und solidarischen Umgang mit Migration und Flucht ermöglicht und krisenfest ist. Eine Vorauswahl von Schutzsuchenden aufgrund von Schutzquoten lehnen wir ab – genauso wie geschlossene Außengrenzlager. Wir setzen uns für ein Einwanderungsrecht ein, das Einwanderung tatsächlich fördert und nicht komplizierter macht. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine punktebasierte Talentkarte eingeführt werden. Ebenso wollen wir die Bildungsmigration über Stipendien und Ausbildungsvisa erleichtern.

CDU und CSU bekennen sich zum Grundrecht auf Asyl und den rechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas. Unsere Politik steht im Zeichen einer wirksamen Ordnung und Steuerung von Migration. Für eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt setzen wir weiterhin am Fachkräftebedarf von Mittelstand und Industrie an und berücksichtigen Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Davon zu trennen ist die Hilfe für Menschen in Not. Hier ist es uns wichtig, das Gemeinsame Europäische Asylsystem grundlegend zu reformieren. Wir brauchen gemeinsame Standards im europäischen Asylrecht und eine europaweite Harmonisierung der Aufnahmebedingungen – hinsichtlich Verfahren, Unterbringung und Versorgung. Wir sprechen uns für die Einrichtung von europäisch verwalteten Entscheidungszentren an den EU-Außengrenzen aus, in denen geprüft werden soll, ob ein Asylanspruch vorliegt oder nicht. Um Fluchtursachen zu bekämpfen, muss die Europäische Union mit den Hauptherkunftsländern die Zusammenarbeit weiter intensivieren.

Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2020 sogar 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten von ihnen sind Binnenvertriebene, nur wenige schaffen es, in Europa oder anderen hochentwickelten Ländern um Schutz nachzusuchen. Vor diesem Hintergrund wirbt DIE LINKE für ein offenes und humanitäres Asylsystem in der EU, für sichere und legale Einreisewege für Schutzsuchende und für eine gerechte Verantwortungsteilung innerhalb der EU. Im Bundestag haben wir hierzu zahlreiche Vorschläge gemacht und Forderungen gestellt, zu denen auch die Überwindung des gescheiterten und in seinen Auswirkungen oft unmenschlichen Dublin-Systems gehört, vgl. z.B. die Anträge „Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik der Europäischen Union“ (Bundestagsdrucksache 19/577) und „Faire Asylprüfungen in der Europäischen Union sicherstellen – Keine Asylverfahren und Lagersysteme an den Außengrenzen“ (Bundestagsdrucksache 19/27831). Die Zahl der Flüchtlinge weltweit wird sich nur durch eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen reduzieren lassen. Das ist eine Binsenwahrheit, die jedoch keine bloße Parole bleiben darf, sondern konkrete Veränderungen nach sich ziehen muss. DIE LINKE will Waffenexporte verbieten, als erstes die Kleinwaffen, die die meisten Toten nach sich ziehen und deren Verbleib praktisch nicht kontrolliert werden kann. Auch bei den Weltwirtschaftsstrukturen, der Handels- und Subventionspolitik, bei Waffenexporten, der Klima-, Umwelt- und Entwicklungspolitik. Die EU ist nicht selten für Fluchtursachen mit verantwortlich, wie etwa die Auswirkungen der Exporte subventionierter Agrarprodukte und von Fischereiabkommen (Zerstörung regionaler Wirtschaften und Märkte) oder die umweltzerstörenden Folgen expansiven kapitalistischen Wirtschaftens weltweit zeigen. Eine Politik der Abschottung vor den Folgen des eigenen Handelns ist auch vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine verstärkte Bekämpfung von Fluchtursachen und marktwirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit etwa mit dem Chancenkontinent Afrika ein. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass Schutzsuchende in dem Land, in das sie zuerst flüchten, besser und nachhaltiger versorgt werden. Die Kürzung der Mittel für das UNCHR und das Welternährungsprogramm war zum Beispiel ein wesentlicher Auslöser für die Fluchtbewegung nach Europa im Jahr 2015.  
Für uns Freie Demokraten ist das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte unantastbar. Dazu gehört auch die politische Verfolgung aus religiösen Gründen oder aufgrund der sexuellen Identität. Dabei wollen wir zwischen politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern unterscheiden. Für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen unbürokratischen Status schaffen – einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren. Für gut integrierte Schutzsuchende muss es auch die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ in die Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben. Denn wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich in einer Qualifikationsphase (zum Beispiel Ausbildung oder Studium) befindet, sollte nicht ausgewiesen werden.
Humanitäre Verpflichtungen gegenüber Schutzbedürftigen müssen erfüllt werden. Wir fordern als Kern einer Fortentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik eine verbindliche Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten, es sei denn, sie haben erkennbar keine Bleibeperspektive. Die Dublin-Regelungen wollen wir weiterentwickeln, um Sekundärmigration wirksam zu verhindern. Erforderlich ist aus unserer Sicht eine feste, achtjährige Zuständigkeit des EU-Mitgliedstaates, dem eine Schutzsuchende oder ein Schutzsuchender zugeteilt wurde. Die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Staat muss vereinfacht werden. Hilfsleistungen sollen die Schutzsuchenden in der Regel nur im zuständigen EU-Staat erhalten. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese Hilfeleistungen in allen Mitgliedstaaten einem europäischen Mindestniveau entsprechen.

Die SPD steht für eine humanitäre und solidarische Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU. Wir wollen ein funktionsfähiges GEAS mit dem notwendigen Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität und einer Reform des Dublin-Systems hin zu einem solidarischen Verteilungsmechanismus voranbringen. Das Recht auf Asyl muss dabei vollumfänglich gewahrt und gewährt und die GFK verteidigt werden. Das Asylsystem soll weiter europäisiert und EASO zu einer vollwertigen Asylagentur ausgebaut werden. Offene EU-Asylzentren auf EU-Gebiet sollen nur mit einer begrenzten Zahl von Menschen belegt werden, Verfahren unter Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Zugang zu unabhängiger Asylverfahrens- und Rechtsberatung höchstens drei Monate dauern. Im Rahmen eines umfassenden Ansatzes sollten legale Migrationswege geschaffen und die Ursachen von Flucht und Vertreibung bekämpft werden. Durch eine friedensfördernde Außenpolitik, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit und humanitäre Soforthilfe kann Flucht verringert werden.

Thema 5: Kinderrechte

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat der Bundestag erneut eine Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz versäumt. Werden Sie sich für Kinderrechte im Grundgesetz in einem eigenständigen Absatz, ohne unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten, einsetzen?

Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom Aufenthaltsstatus, altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können.

CDU und CSU ist ein wohlbestimmtes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat sehr wichtig. Träger des Erziehungsrechts sind die Eltern. Der Staat hat hier eine ergänzende und nachgeordnete Funktion, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausfällt. Wir haben in der aktuellen Legislatur intensiv versucht, zu einer guten Einigung bezüglich der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu kommen. Das ist leider nicht geglückt. Mit dem kalkulierten Scheitern der Verhandlungen wurde von Grünen und SPD eine wichtige Chance verspielt: Der bereits ausgehandelte Koalitionskompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern. Die ausufernden Vorstellungen ganz besonders der Grünen, aber auch der SPD, waren allerdings mit uns nicht zu machen und hätten die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt.

Ja. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Die von der Bundesregierung gewählte Formulierung beinhaltete keine Stärkung der Kinderrechte und es drohte gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo. Wir werden uns auch in der kommenden Wahlperiode für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in einem eigenständigen Absatz einsetzen. Eine Verknüpfung mit den Elternrechten lehnen wir ab. Für uns ist wichtig, dass sich der Trias aus Schutz, Förderung und Beteiligung ebenso in einer Formulierung im Grundgesetz wieder findet wie die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat sich an den Gesprächen über eine Grundgesetzänderung zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz konstruktiv beteiligt und einen eigenen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 6“ BT-Drs. 19/28440). Wir erkennen an, dass sich in den mehr als siebzig Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes unsere Perspektive auf Kinder erheblich verändert hat. Diese Entwicklung sollte auch vom Grundgesetz selbst nachvollzogen werden. Für uns ist dabei wichtig, dass sich der Staat niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen darf, indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreift, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Neuregelung sollte Kinder als Grundrechtsträger ins Zentrum stellen und nicht nur den staatlichen Schutzauftrag und eine Pflicht zur Förderung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch einmal einseitig betonen. Zudem sollte das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die es unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist uns auch, dass Kinder in Verfahren, die sie selbst betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angehört werden müssen. Schließlich sollte im Zuge einer Grundgesetzänderung auch das Diskriminierungsverbot „uneheliche[r] Kinder“ in Artikel 6 Absatz 5 Grundgesetz zeitgemäß angepasst werden, um damit die Vielfalt gelebter Familienkonstellationen und -realitäten im Grundgesetz besser abzubilden. Denn für uns Freie Demokraten ist klar, dass die Beziehung der Eltern zueinander keine Auswirkungen auf die Stellung des Kindes haben darf.

Wir werden starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern. Die Elternrechte sind in der Verfassung bereits heute ausreichend geregelt. Deshalb ist es uns wichtig, jetzt die eigenständigen Rechte von Kindern zu betonen. Wir wollen die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen organisieren, und werden deshalb geeignete Formulierungen für Kinderrechte im
Grundgesetz prüfen und die richtige Stelle im Grundgesetz finden.
Wir wollen starke Kinderrechte als Leitbild für unsere Gesellschaft. Zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig sichtbare Kinderrechte im Grundgesetz wären. Deshalb wollen wir auch in unserer wichtigsten Wertesammlung eindeutig nachlesbar regeln, dass in Verwaltungen, Gerichten und Parlamenten die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche junger Menschen besonders berücksichtigt werden.
Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine Stärkung von Kinderrechten und für deren Einhaltung ein.

Thema 6: Reproduktive Rechte

Die UN-Frauenrechtskonvention kritisiert seit Jahren den erschwerten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Werden Sie, entsprechend der UN-Maßgaben, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des StGB neu regeln und eine ausreichende Versorgung bei Verhütung und Abbruch sichern?

Ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch setzt das Vorhandensein einer guten Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur voraus. Aus unserer Sicht kann diese auf Dauer nur gewährleistet werden, wenn selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert und entstigmatisiert werden. Das setzt voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern außerhalb geregelt wird. Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und darüber informieren, müssen das ohne drohende Strafanzeigen tun können. Daher wollen wir §219a StGB schnellstmöglich aus dem StGB streichen. Die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen in einem ersten Schritt für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen unbürokratisch übernommen werden. Perspektivisch soll der kostenfreie und leichte Zugang zu Verhütungsmitteln für alle gelten. Am einfachsten wäre es, diesen Zugang über die Krankenkassen zu regeln.

CDU und CSU bekennen sich zum christlichen Menschenbild, zum Schutz ungeborenen Lebens und zur Mitmenschlichkeit gegenüber Menschen in Notlagen. Betroffene Frauen müssen sich uneingeschränkt informieren können. Schwangerschaftsabbrüche sind eine Extremsituation für schwangere Frauen – häufig in einer existenziellen Notlage. Frauen brauchen in einer solchen Situation neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung. Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen daher nicht kriminalisiert werden. Zugleich wollen wir das Werbeverbot für Abtreibungen aufrechterhalten. Mit der Reform des § 219a StGB haben wir Rechtssicherheit im Interesse der Frauen geschaffen. Eine Änderung dieser Rechtslage ist nicht geplant.

Ja. Die LINKE setzt sich für eine Streichung der Paragrafen 218 und 219 ein. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen als solche entsprechend anderer medizinischer Versorgungsleistungen geregelt werden. Der praktische Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss erleichtert werden, indem die Beratungspflicht gestrichen und durch ein ausgeweitetes Beratungsangebot ersetzt wird. Kliniken müssen sicherstellen, dass sie Abbrüche anbieten können. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der gynäkologischen Ausbildung sein. Verhütungsmittel gehören zum Grundbedarf der Gesundheitsversorgung und müssen daher für alle Menschen von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden.
Wenn für die betroffene Frau feststeht, dass sie das Kind nicht bekommen möchte, muss es ihr innerhalb der gesetzlichen Frist auch möglich sein, diese Entscheidung umzusetzen. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für einen umfänglichen und sicheren Zugang ein. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Dafür fordern wir die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung eine angemessene Rolle spielt. Auch hierdurch wird eine gute medizinische Versorgung gewährleistet.
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen qualitäts-, effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb unter den Krankenkassen ein. Diese sollen ihren Versicherten freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Verhütungsmethoden über das 22. Lebensjahr hinaus.

Das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden. Wir wollen daher einen freien und einfachen Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten. Gerade bei einer ungewollten Schwangerschaft müssen schon früh Informationen für die Betroffene bereitstehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Schwangerschaftskonflikte belasten betroffene Frauen – eine zusätzliche Belastung durch strafrechtliche Stigmatisierung wollen wir verhindern.
Die SPD macht sich dafür stark, dass alle Menschen diskriminierungsfrei, ohne Bevormundung und unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Situation über ihre Familienplanung entscheiden können. Deshalb werden wir u.a. für einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln sorgen.

Thema 7: Sterbebegleitung bzw. -hilfe

Dreiviertel unserer Bevölkerung wollen ihr Leben notfalls selbst beenden können, auch mit Unterstützung anderer. Das BVerfG hat dies 2020 eindrücklich bestätigt. Sind Sie bereit, diesem Recht mit freiwilliger ärztlicher Unterstützung und Suizidkonfliktberatungsstellen zur Geltung zu verhelfen?

Wir GRÜNE streben eine gesetzliche Regelung zur Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Über die konkreten Inhalte und die Verankerung der Regelungen gibt es innerhalb der Grünen, wie in anderen Parteien auch, unterschiedliche Positionen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bundestag entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in freier Abstimmung den mit einem Schutzkonzept verbundenen Zugang zur Sterbehilfe regelt. 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe halten CDU und CSU es für notwendig, eine gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten. Ansonsten bestünde ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, was die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs der Suizidhilfe erhöhen würde. Dabei ist es uns wichtig, ein umfassendes Schutzkonzept zu erarbeiten, das die Würde des Menschen, seine wohlverstandene Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Auch strafrechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle: So halten wir ausdrücklich am Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) fest und lehnen die aktive Tötung physisch oder psychisch schwerkranker Menschen ab. Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sollte weiterhin grundsätzlich unter Strafe belassen werden. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Schutzkonzepts wird im Verlauf der parlamentarischen und auch gesamtgesellschaftlichen Diskussionen näher zu bestimmen sein. Es ist uns wichtig, eine umfassende und ausführliche Debatte in Parlament und Gesellschaft zu führen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15 u.a) die im Jahr 2015 eingeführte Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Es hat dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber einen klaren Handlungsspielraum eröffnet und eine konsistente Ausgestaltung auch des ärztlichen Berufsrechts und des Betäubungsmittelrechts angemahnt. Abgeordnete der LINKEN Bundestagsfraktion haben sich daraufhin, zum Teil federführend, an unterschiedlichen Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Sterbehilfe beteiligt. Zu der ethisch sensiblen Frage der Suizidassistenz haben wir als Partei keine einheitliche Position verabschiedet. Die Diskussion dazu wird aktuell auch in einer weltanschaulich plural zusammengesetzten Ethik-AG geführt, die den Parteivorstand beraten soll. Auch die Bundestagsfraktionen werden in den entsprechenden Abstimmungen ihren Abgeordneten wahrscheinlich auch in Zukunft keine Empfehlungen erteilen, sondern sie ihrem individuellen Gewissen anheimstellen.

Wir Freie Demokraten fordern ein liberales Sterbehilfegesetz. Es soll klar regeln, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Es muss auch die Möglichkeit geben, ein letal wirkendes Medikament zu erhalten. Voraussetzung muss sein, dass der Wunsch frei und eigenverantwortlich sowie im Vollbesitz der geistigen Kräfte gebildet wurde. Für uns gilt das Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende.

Menschen bedürfen am Lebensende der besonderen Solidarität. „Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Sterben in Würde“ – so steht es im Hamburger Parteiprogramm. Von diesem Grundsatz geleitet haben sich Sozialdemokrat*innen für ein Gesetz eingesetzt, das im Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz stellte die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe und ließ weiter Raum für Gewissensentscheidungen. Auch die Assistenz bei einer selbstverantworteten Selbsttötung wurde nicht strafrechtlich verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid nicht mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbar ist, das auch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben beinhaltet. Nun muss der Gesetzgeber dem Urteil Rechnung tragen und die Assistenz zum Suizid regeln.
Der strittige Punkt ist, wie sichergestellt werden kann, dass es sich um einen dauerhaften, selbstbestimmte Sterbewunsch handelt. Aus diesem Grund setzen wir uns bei dem geplanten Gesetz für ein umfangreicheres Beratungsangebot ein, das in der Entscheidungsphase verpflichtend in Anspruch genommen werden muss. Zudem wollen wir die Suizidpräventionsstrategie ausbauen, die hospiz- und palliativmedizinischen Angebote sowie die Initiativen gegen Einsamkeit und Isolation fördern. Bei der Abstimmung im Bundestag über die Assistenz zum Suizid wird die SPD keine Fraktionsdisziplin ausrufen. Jede*r darf nach eigenem Gewissen entschieden.

Thema 8: Achtung humanistischer Weltanschauung

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind laut GG gleichberechtigt. Neben Religionsvertretern finden im politischen Diskurs Vertreter*innen einer religionsfreien humanistischen Weltanschauung wenig Berücksichtigung. Werden Sie den Dialog mit humanistischen Weltanschauungen pflegen?

Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Belange von Weltanschauungsgemeinschaften stärkere Berücksichtigung erfahren. Konfessionsfreie Personen sowie Humanist*innen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe. So setzen wir uns beispielsweise dafür ein, dass die Rundfunkräte die Vielfalt unserer heutigen Gesellschaft besser abbilden. Wir GRÜNE wollen den Dialog mit religionsfreien, humanistischen Organisationen fortsetzen und weiterhin Kooperationsmöglichkeiten ausloten.

CDU und CSU setzen sich für die grundgesetzlich garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen ein. Diese Freiheit verstehen wir in einem positiven Sinne: Religionen sollen in der Öffentlichkeit eine starke Stimme sein. Dazu gehören der regelmäßige Austausch und der Dialog mit den verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dieses Landes. CDU und CSU sprechen sich für den Dialog mit allen gesellschaftlich wichtigen Gruppen aus. Als Volksparteien ist es uns wichtig, keine Klientelpolitik zu betreiben, sondern alle relevanten Interessenvertretungen und deren Anliegen zu berücksichtigen, solange sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

Ja. DIE LINKE streitet für die Verwirklichung der Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Praxis. Wir pflegen den Dialog mit humanistischen Weltanschauungsgemeinschaften bereits jetzt und werden dies fortsetzen.

Als Freie Demokraten pflegen wir einen offenen und konstruktiven Dialog sowohl mit religiösen als auch humanistischen Organisationen. Dies werden wir auch in Zukunft beibehalten, denn für uns Freie Demokraten gehört zur Religionsfreiheit auch die Freiheit, keiner Religion anzugehören. 

Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und säkularen Initiativen der Zivilgesellschaft sind wichtige Partner bei der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ihr Engagement für eine solidarische, offene und freie Gesellschaft ist unverzichtbar. Den interreligiösen Dialog und den Dialog von und mit Religionen, Weltanschauungen und Kulturen werden wir weiter fördern und verstärken. Mit einem Demokratiefördergesetz werden wir Vereine, Projekte und Initiativen langfristig fördern und sie besser wappnen gegen die Feinde unserer offenen Gesellschaft.

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