„Ein guter Anfang wäre es, endlich den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen“

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Lydia Skrabania

Bundesreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Frauenkampftag auf dem Alexanderplatz in Berlin, am Internationalen Frauentag 2019
Frauenkampftag auf dem Alexanderplatz in Berlin, am Internationalen Frauentag 2019

Beitragsbild: C.Suthorn | CC BY-SA 4.0 International

Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, um endlich eine Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland zu erreichen - dies sagte Hedwig Toth-Schmitz, Vorstand des HVD Bundesverbandes, heute anlässlich des Internationalen Frauentags. Das vollständige Statement finden Sie untenstehend.

Zum heutigen Internationalen Frauentag, 8. März 2020, erklärte Hedwig Toth-Schmitz, Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands:

„Der Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen ist noch lang. Das zeigt sich leider Jahr für Jahr bei den immergleichen Themen: den Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen, der Ungleichverteilung von Care-Arbeit oder der überwiegend männlichen Besetzung von Vorstands- und Führungspositionen in Wirtschaft und Politik. Die Geschlechterungerechtigkeit offenbart sich aber auch im Kleinen: Wie Studien belegen, bekommen Mädchen sogar weniger Taschengeld als Jungen.“

„Zugleich wachsen Bewusstsein und Solidarität in unserer Gesellschaft. Kampagnen wie #metoo, #aufschrei oder zuletzt #unhatewomen thematisieren vermehrt die verbale und physische Gewalt oder den Alltagssexismus gegenüber Frauen. Das ist gut so, denn Geschlechterungerechtigkeit fängt in unseren Köpfen an.“

„Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass öffentliche Debatten oder freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen, um die Weichen für eine tatsächliche Gleichberechtigung zu stellen. Die Politik muss hierfür die soziale Sicherheit und die Selbstbestimmung von Frauen vermehrt in den Blick nehmen und die Repräsentanz und Rechte von Frauen weiter stärken. Ein guter Anfang wäre es, endlich den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der die Hälfte der Bevölkerung entmündigt, indem er die Frauen für unfähig erklärt, selbstverantwortete Entscheidungen zu treffen. Schließlich sind sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte die Voraussetzung für eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Lebensgestaltung, die Frauen dadurch entweder offen stehen oder ihnen eben verwehrt werden. Weitere Schritte müssen zügig folgen.“

Bild: Markus Schöllhorn
Hedwig Toth-Schmitz, Humanistischer Verband Rheinland-Pfalz/Saarland.
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