Massive Einschränkungen reproduktiver Selbstbestimmung in Polen: „Menschenrechte werden mit Füßen getreten“

Schon 2016 hatte es Versuche gegeben, die reproduktiven Rechte von Frauen in Polen einzuschränken. Dies konnte damals durch Proteste der Zivilgesellschaft verhindert werden.

Beitragsbild: Iga Lubczańska | CC BY 2.0 Generic

In Polen wird die Corona-Krise ausgenutzt, um Grundrechte wie das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung weiter einzuschränken. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband kritisiert dies aufs Schärfste und fordert ein schnelles Handeln der deutschen und der EU-Politik.

Am gestrigen Donnerstag hat die nationalkonservative Regierung Polens gleich zwei umstrittene Gesetzentwürfe in erster Lesung gebilligt. Danach sollen die reproduktiven Rechte von Frauen weiter massiv eingeschränkt werden, außerdem wäre eine strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die Sexualaufklärung leisten, möglich.

Polen hat bereits eine der europaweit strengsten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch. Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Polen ohnehin nur in drei Fällen legal möglich: wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, wenn das Leben der werdenden Mutter in Gefahr ist oder bei schweren Fehlbildungen oder unheilbarer Krankheit des Fötus. Diese dritte Indikation soll nun gestrichen werden. Dies würde in der Konsequenz bedeuten, dass Frauen gezwungen wären, auch nicht-lebensfähige Föten oder schwerstbehinderte Kinder auszutragen und zu gebären.

Hedwig Toth-Schmitz, Vorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband, ist bestürzt über das Ergebnis der gestrigen Parlamentsabstimmung:

„Ich bin entsetzt, dass in einem europäischen Land Menschenrechte so mit Füßen getreten werden. Christlich-fundamentalistisch beeinflusste Gruppierungen und konservative und rechtsnationalistische politische Kräfte zeigen damit ihr wahres Gesicht: Sie schützen das Leben nicht – sie verachten das Leben und sie verachten Menschenrechte.“

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband, hatte im Vorfeld der Abstimmung den Protest gegen die Gesetzesnovelle unterstützt.

Die zweite gestern im Parlament gebilligte Novelle sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor. Danach sollen Erzieher*innen, Pfleger*innen oder Lehrer*innen, die „Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige“ propagieren oder „loben“, mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Dies könnte ein De-facto-Verbot von Sexualkundeunterricht bedeuten.

Corona-Krise wird ausgenutzt, um zivilgesellschaftlichen Protest zu unterbinden

In der Vergangenheit gab es in Polen bereits mehrfach Versuche, die Indikationen für Schwangerschaftsabbrüche weiter einzuschränken oder gar ganz abzuschaffen, was von der Zivilgesellschaft jedoch durch Massenproteste bisher abgewendet werden konnte. Durch die Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise sind Proteste und Demonstrationen auf der Straße verboten.

„Es ist entlarvend, wie die nationalkonservative Regierung Polens die durch die Corona-Krise ohnehin schon verletzliche soziale Situation ausnutzt, um weitere Grundrechte wie das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und das Recht junger Menschen auf unvoreingenommene Sexualaufklärung weiter einzuschränken oder ganz abzuschaffen“, so Toth-Schmitz.

Zwar weicht die Zivilgesellschaft mit Protestaktionen zum Beispiel ins Internet aus, das Ergebnis der gestrigen Abstimmung zeigt jedoch die Gefahr, dass die drohenden Einschränkungen diesmal nicht von der Zivilgesellschaft allein abgewendet werden können. Beide Novellen müssen noch in den Ausschüssen behandelt werden, bevor sie dem Parlament erneut vorgelegt werden. Damit diese zweite Hürde zur Einschränkung der Grundrechte in Polen nicht genommen werden kann, ist politisches Handeln der europäischen Nachbarländer und der EU-Gremien jetzt dringend nötig, wie Toth-Schmitz erklärte:

„Wir fordern, dass die Bundesregierung die Entwicklung in Polen missbilligt. Wir fordern außerdem die Europäische Kommission auf, hier deutlich einzuschreiten und die polnische Zivilgesellschaft im Schutz ihrer Grundrechte nicht allein zu lassen.“

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