Humanistischer Verband unterstützt 6 Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe. Dieses Recht gilt bundesweit für alle behinderten Menschen.

Das hebt eine aktuelle Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hervor.

Sechs Kernforderungen werden durch die Stellungnahme aufgestellt, die am 11. Mai 2016 vom Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen veröffentlicht wurde. Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt gemeinsam mit über 80 weiteren Organisationen, Fachverbänden und Netzwerken die Forderungen der Stellungnahme.

Die Forderungen verlangen, im Sinne des Rechts auf Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderung, bspw. bei der Wohnungswahl und Betreuung, zu stärken und nicht weiter einzuschränken, Einkommen und Vermögen nicht mehr wie bisher heranzuziehen („Behinderung darf nicht arm machen“), Leistungskürzungen und -einschränkungen abzulehnen, das Leistungsverfahrensrecht zu verbessern, mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben zu schaffen und Betroffenenrechte auch nicht indirekt, z.B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen, zu beschneiden.

Zur vollständigen Stellungnahme: www.deutscher-behindertenrat.de

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