Enttäuschung bei der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Nicht einmal ein Minimalkonsens schafft die Hürde vom Rechtsausschuss ins Plenum

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Beitragsbild: Christian Lue/unsplash

Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist vorerst gescheitert. Trotz aller Ernüchterung nach der Anhörung im Rechtsausschuss lässt sich der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen von der Politik jedoch nicht entmutigen.

„Mit Spannung haben wir die gestrige öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss verfolgt. Fassungslos hat uns das Scheitern des Antrags gemacht, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft zu legalisieren. Immerhin haben sich 328 Bundestagsabgeordnete auf diesen Antrag einigen können“, so Christiane Herrmann, Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband.

In der öffentlichen Anhörung am 10. Februar 2025 entschied sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dagegen, den überfraktionellen Gruppenantrag weiterzuverfolgen, wonach Schwangerschaftsabbrüche zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein sollen. Um das Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag zur Abstimmung zu bringen, wäre eine Sondersitzung des Rechtsausschusses notwendig gewesen.

„Ob das Thema in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen wird, hängt wohl entscheidend von den Ergebnissen der Bundestagswahl und dem Druck der Zivilgesellschaft ab. Theoretisch würde dies die Möglichkeit eröffnen, sich der gesamten Thematik nochmal ausführlich anzunehmen“, so Christiane Herrmann weiter.

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