Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht

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Beitragsbild: Bild von meineresterampe auf Pixabay

Über mögliche Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Zugang zu amtlichen Informationen künftig an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden soll. Der Humanistische Verband Deutschlands | Bundesverband betrachtet diese Überlegungen kritisch.

„Eine demokratische Gesellschaft braucht informierte Bürger*innen“, sagt Christiane Herrmann, Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands | Bundesverband. „Wer staatliches Handeln nachvollziehen möchte, sollte dafür keine besondere Rechtfertigung liefern müssen. Transparenz stärkt das Vertrauen in demokratische Institutionen und ermöglicht gesellschaftliche Beteiligung.“

Nach Auffassung des Humanistischen Bundesverbandes gehört ein möglichst offener Zugang zu staatlichen Informationen zu den Grundlagen einer lebendigen Demokratie. Bürger*innen müssten die Möglichkeit haben, politische Entscheidungen nachzuvollziehen, öffentliche Ausgaben zu hinterfragen und sich auf Grundlage verlässlicher Informationen an gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen.

Aus humanistischer Perspektive berührt die Diskussion grundlegende Fragen von Mündigkeit und Eigenverantwortung. Demokratie erschöpft sich nicht in der Teilnahme an Wahlen. Sie lebt davon, dass Menschen politische Entscheidungen kritisch begleiten, staatliches Handeln hinterfragen und sich aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens einbringen.

„Als Humanist*innen vertrauen wir auf die Fähigkeit der Menschen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu urteilen“, so Herrmann. „Dazu gehört auch der Zugang zu den Informationen, die für eine informierte Meinungsbildung notwendig sind. Nicht Bürger*innen sollten ihr Interesse rechtfertigen müssen, sondern der Staat sollte begründen, wenn Informationen aus guten Gründen nicht veröffentlicht werden können. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht.“

Der Humanistische Verband Deutschlands | Bundesverband verweist darauf, dass das geltende Informationsfreiheitsrecht bereits heute Ausnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, sicherheitsrelevanter Belange oder laufender Verfahren vorsieht. Zusätzliche Hürden für den Zugang zu amtlichen Informationen müssten daher besonders sorgfältig begründet werden.

Hintergrund ist die aktuelle politische Debatte über eine mögliche Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Diskutiert wird unter anderem, ob Antragsteller*innen künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen, bevor Behörden Auskünfte erteilen. Befürworter*innen verweisen auf eine Entlastung der Verwaltung und einen effizienteren Umgang mit Anfragen. Kritiker*innen befürchten dagegen, dass journalistische Recherchen, wissenschaftliche Projekte, zivilgesellschaftliches Engagement und die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns erschwert werden könnten.

Für den Humanistischen Verband Deutschlands | Bundesverband steht dabei eine grundsätzliche Frage im Raum: Wie offen und nachvollziehbar soll staatliches Handeln in einer demokratischen Gesellschaft sein? Aus Sicht des Verbandes entsteht Vertrauen nicht durch zusätzliche Hürden beim Informationszugang, sondern durch Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Bereitschaft staatlicher Institutionen, sich der öffentlichen Kontrolle zu stellen.

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