Scharfe Kritik am Eckpunktepapier zu § 219a

Beitragsbild: maco *nix; Bearbeitung: Lydia Skrabania | CC BY 2.0 Generic

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisiert das Papier der Bundesregierung als scheinheilig, da es die Situation der Betroffenen nicht verbessern werde, sondern zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften beitrage.

Am 12. Dezember 2018 legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

„Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“ Dies erklärte Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS), Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig.

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur „Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen“ in Auftrag gegeben werden. Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben. Dabei ist das hier postulierte „Post-Abortion-Syndrom“, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Der Humanistische Verband Deutschlands ist Gründungsmitglied des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und hatte die Bundesregierung bereits wiederholt aufgefordert §219a zu streichen, um das Informationsrecht für Betroffene zu sichern sowie für Ärzt*innen Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Original-Pressemitteilung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung finden Sie hier.

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