Heute vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In der UN-Menschenrechtscharta, die unter dem Eindruck der furchtbaren Ereignisse zweier Weltkriege entstanden war, einigte sich die weltweite Vielfalt der Traditionen und Kulturen erstmals auf eine gemeinsame Vorstellung von Mitmenschlichkeit.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei ein emanzipatorischer Akt der Menschheit, sagt Florian Zimmermann, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands. „Wir haben allen Menschen – ausnahmslos – Rechte gegeben, die uns allein aufgrund unseres Menschseins zustehen.“
Doch universale Menschenrechte sind noch immer eine Vision. Nach wie vor werden schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen, Minderheiten ausgebeutet und deren Rechte beschnitten. Und auch dort, wo bestimmte Standards bereits erreicht waren, werden Demokratie und Menschenrechte wieder infrage gestellt. „Es gibt weltweit Versuche, die Menschenrechte einzuschränken oder auszuhöhlen, zum Teil unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit oder Sicherheitspolitik“, mahnt Zimmermann.
Hier muss Artikel 30 der UN-Menschenrechtscharta gewahrt bleiben, der besagt: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
„Es gilt hier und jetzt, die Menschenrechte zu verteidigen“, appelliert Zimmermann. „Wir dürfen diese Errungenschaft nicht als gegeben hinnehmen, dürfen nicht müde werden, für sie einzustehen. Die Menschenrechte zu missachten, bedeutet den grundlegendsten sozialen Konsens abzulehnen – dies sollten wir nicht mit einer Meinung oder politischen Position verwechseln.“