Berlin, 28. Januar 2021. Mehrere Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien unter Federführung von Katrin Helling-Plahr (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) legen am Freitag fraktionsübergreifend einen entsprechenden Gruppenantrag zur Regelung der Suizidhilfe vor.
„Auf einen neuen §217 im Strafrecht muss unbedingt verzichtet werden. Suizid ist nicht strafbar und die Hilfe dazu ebenso wenig“, betont Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Medizinethik. „Die nötigen rechtlichen Klarstellungen können in einem eigenständigen Suizidhilfegesetz zusammengefasst werden, wie jetzt geplant und von uns bereits vorgeschlagen.“
Es ist nicht verwerflich, wenn Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte erwägen, ihr Leben zu beenden. Das neue Gesetz muss eine qualifizierte Beratung für diese Situation anbieten, mit Möglichkeiten zur lebensorientierten Alternative. Entgegen der Anweisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müssen geeignete Medikamente zur Verfügung stehen, die einen sicheren und schonenden Freitod ermöglichen.
Die Beratung sollte nach Auffassung des Humanistischen Verbandes im Prinzip nach dem Vorbild der Schwangerschaftskonfliktberatung organisiert sein. Dabei geht es auch um Überlegungen zu Möglichkeiten der Pflege oder der Palliativmedizin oder sozialer Unterstützung. Eine pauschale Beratungspflicht wird allerdings abgelehnt. HVD-Vorstand Erwin Kress räumt jedoch ein: „Wer am Ende das tödliche Natrium-Pentobarbital bekommen will, muss seine Freiwillensfähigkeit abklären lassen. Das können wir mittragen.“