Humanistischer Verband fordert bezüglich der Neuregelung der Suizidhilfe: „Bundestag soll Willen der Bevölkerung ernst nehmen“

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages (2020)

Beitragsbild: Steffen Prößdorf | CC BY-SA 4.0 International

Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB (Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe) für nichtig erklärt, jedoch gibt es nach wie vor Regelungsbedarf. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt daher die heutige Bundestagsdebatte zum Thema und appelliert an die Abgeordneten, den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen.

Die heute stattfindende Bundestagsdebatte zur Neuregelung der Suizidhilfe hält der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) für dringend notwendig. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 ist wieder eine organisierte Suizidhilfe möglich. Mehrere Organisationen bieten diese für ihre Mitglieder an. Andererseits weiß eine überwältigende Mehrheit der Ärzt*innen nicht, ob und wie sie gegebenenfalls ihren Patient*innen bei einer gewünschten Lebensbeendigung beistehen können. Manche Landesärztekammern verbieten dies noch. Ungeregelt geblieben ist für die verunsicherte Ärzteschaft, welche Sorgfaltskriterien bei der Prüfung der Freiwillensfähigkeit der Patient*innen und der Ernsthaftigkeit deren Suizidhilfewunsches zu beachten sind. Nach wie vor fehlt auch eine Freigabe des gut geeigneten Mittels Natriumpentobarbital für diesen Zweck.

Gemäß der Urteilsbegründung kann es auch in unserem Land nur die Selbstbestimmung über den eigenen Tod und die Liberalisierung der Hilfe dazu geben. Der HVD begrüßt daher die Gesetzesinitiative der Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Die Linke). Dieser enthält keinen Straftatbestand mehr, dafür aber die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen, wie sie auch der Humanistische Verband Deutschlands vorgeschlagen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auch eine Neuregelung des Berufsrechts der Ärzt*innen und der Apotheker*innen sowie eine Neuregelung des Betäubungsmittelrechts empfohlen bzw. angemahnt. Der 124. Deutsche Ärztetag wird sich Anfang Mai 2021 mit der beschriebenen Herausforderung für Ärzt*innen beschäftigen. Dazu wird von der Ärzteschaft die Bundestagsdebatte sicher aufmerksam verfolgt werden. „Die Abgeordneten sollten sich in der Debatte nicht erneut auf eine Kriminalisierung von Suizidbeihilfe einlassen“, erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes. „Sie sollten endlich den Willen einer großen Mehrheit der Bevölkerung ernst nehmen. Die Menschen wollen, dass ihnen im Notfall geholfen werden darf, wenn sie ihr Leben aus guten und nachvollziehbaren Gründen beenden wollen.“

Der Humanistische Verband Deutschlands hatte bereits vor einem Jahr einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bewältigung von Suizidhilfe- und Suizidkonflikten“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist hier zu finden.

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