HVD für schnelle gesetzliche Regelung der PID

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hofft auf schnelle gesetzliche Regelung der PID, die keinesfalls hinter die jetzige Rechtslage zurückfällt.

Die Interessenvertretung Konfessionsfreier unterstützt Bestrebungen, die Präimplantationsdiagnostik (PID) auch künftig in engen Grenzen zu erlauben. Paare, die durch schwere Erbkrankheiten vorbelastet sind und die ihren Kinderwunsch ausschließlich mittels künstlicher Befruchtung erfüllen können, sollten in Deutschland weiterhin die Möglichkeit der PID haben, d.h. die gezielte Diagnostik eines extrakorporal erzeugten Embryos auf schwere genetische Anomalien vor dessen Implantation. Der Bundesgerichtshof erklärte im Juli diese Praxis als mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar.

Als Reaktion auf dieses Urteil gibt es nun Bestrebungen, ein Moratorium einzusetzen, während dessen keine PID stattfinden dürfe. Der HVD hält dies für fatal: „Genetisch vorbelastete Paare, die auf künstliche Befruchtung angewiesen sind, müssen die Möglichkeit haben, auf eigenen Wunsch und ohne Druck das erbliche Krankheitsrisiko eines Embryos testen zu lassen, wenn dies medizinisch möglich ist“, so Frieder Otto Wolf, Präsident des HVD. „Der PID müssen allerdings strenge Grenzen gesetzt werden. Sogenannte Designerbabys, die z.B. auf bestimmte Augen- oder Haarfarbe abzielen, sind zum jetzigen Zeitpunkt allemal nicht machbar. Eine Gefahr sehen wir aber, wenn die Eltern ein bestimmtes Geschlecht ihres Kindes wünschen. Dies muss weiterhin verboten bleiben.“

Die betroffenen Familien und Mediziner benötigen Rechtssicherheit. Zur Selbstbestimmung einer werdenden Mutter gehört für den HVD auch die Möglichkeit, sich gegen die Einpflanzung eines Embryos zu entscheiden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer seltenen Erbkrankheit sterben oder seine Geburt nicht erleben wird.

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