„Wir wollen keine Prunksucht auf unsere Kosten“

Kontroverse um Residenz-Neubau für Limburger Bischof: Humanisten bekräftigen Forderungen nach Reformen im Staatskirchenrecht.

Anlässlich der aktuellen Kontroverse um Baukosten für die neue Residenz des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van-Elst bekräftigt der Humanistische Verband Deutschlands die Forderungen nach Reformen im deutschen Staatskirchenrecht. „Wir können die Empörung bei den Angehörigen der katholischen Kirche über die Maßlosigkeit und Verschwendung sehr gut verstehen“, sagte Frieder Otto Wolf, Präsident des Bundesverbandes, am Dienstagnachmittag in Berlin. „Denn auch die Konfessionsfreien in Deutschland müssen erhebliche Beiträge zur Finanzierung der Kirche beisteuern. Es ist deshalb an der Zeit, hier längst überfällige Reformen auch anzustoßen.“

Zuvor hatten sich kirchlich gebundene wie ungebundene Politiker dafür ausgesprochen, dass die Finanzierungsstrukturen der Kirche reformiert werden müssten. In der Kritik stehen dabei derzeit vor allem die fehlende Transparenz beim Vermögen der katholischen Kirche sowie die Tatsache, dass auch konfessionsfreie und andersgläubige Bürger zur Finanzierung von Bischöfen und kirchlichen Institutionen herangezogen werden.

„Spätestens jetzt muss endlich allen Vertreterinnen und Vertretern der Politik klar werden, dass es bei der Frage, weshalb einige Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland immer noch bestimmte Subventionen und fragwürdige Privilegierungen genießen, kein ‚Weiter so‘ geben kann“, betonte Frieder Otto Wolf. „Denn sogar innerhalb der katholischen Kirche ist mittlerweile der Unmut über nicht nachvollziehbare Strukturen und undurchsichtige Geldquellen unüberhörbar.“

Eine Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, welche die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat und den in ihm befindlichen Religionsgemeinschaften regeln, sei im Interesse aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland dringend notwendig, unterstrich Wolf.

Er sagte, die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts zu einem zeitgemäßen Religions- und Weltanschauungsverfassungsrecht würde dazu beitragen, dass finanzielle Leistungen des Staates an die Kirchen transparent und für Mehrheiten nachvollziehbar werden.

„Wir wünschen uns, dass es bei den Fragen der Kirchenfinanzierung zu vernünftigen und gerechten Verhältnissen kommt. Es muss gewährleistet sein, dass konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen nicht für die Kirchen zahlen müssen, wenn dem kein Beitrag zur öffentlichen Kultur – und eine Bischofsresidenz zählt wohl nicht dazu – gegenübersteht. Und schon gar nicht wollen wir Prunksucht auf unsere Kosten.“

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