Selbstbestimmung am Lebensende muss möglich bleiben

Ausarbeitung von Rahmenbedingungen der aktiven Sterbehilfe fordert säkular denkende Ethiker, Juristen und Mediziner.

„Ärzte müssen unheilbar kranken Patienten helfen können, die sich ausdrücklich für ein kontrolliert herbeigeführtes Lebensende entschieden haben. Das ist ein zentraler Grundsatz, damit die Menschenwürde stets gewahrt werden kann“, erklärte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands gestern zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin über Fragen des assistierten Suizids vom vergangenen Freitag. Wolf begrüßte das Urteil.

„Für ein selbstbestimmtes Leben ist unerlässlich, dass Selbstbestimmung am und über das Lebensende möglich bleibt. Dabei ist die Begleitung durch erfahrene Ärzte unverzichtbar, weshalb die Einschränkung ihrer Gewissens- und Handlungsfreiheit hier nicht akzeptiert werden darf“, so Wolf weiter.

Das Urteil sei ein „Zuversicht gebendes Symbol“ gegenüber den verstärkten Bestrebungen, die Grundrechte und die Gewissensfreiheit im Bereich des assistierten Suizids auszuhöhlen. Wolf weiter: „Vertretbar kann aus unserer Sicht lediglich sein, dass die Suizidhilfe aus kommerziellem, profitorientiertem Interesse unterbunden wird.“

Ein Verfahren zur Dokumentation einer ausdrücklichen Willenserklärung müsse hingegen endlich geregelt werden und die Strafgesetzbuchregelung über die Tötung auf Verlangen ist durch verlässliche Ausnahmeregelungen zu präzisieren. Hier seien säkular denkende Ethiker, Juristen und Mediziner gefordert, die unabhängig von wirtschaftlichen Interessen urteilen können.

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