Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt die Forderung, Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Angesichts zunehmender Hitzeperioden, Starkregenereignisse und weiterer Folgen der Klimakrise braucht es aus Sicht des Humanistischen Verbandes Deutschlands eine verlässliche und langfristige Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen, insbesondere dort, wo Menschen besonders verletzlich sind.
Bislang liegt die Verantwortung für Klimaanpassung vor allem bei Ländern und Kommunen. Der Bund kann einzelne Maßnahmen fördern, verfügt jedoch nicht über ein dauerhaftes Instrument, um sich flächendeckend und strukturell an der Finanzierung zu beteiligen. Eine Ergänzung von Artikel 91a des Grundgesetzes könnte hierfür eine verlässliche Grundlage schaffen.
„Klimaanpassung ist längst keine abstrakte umweltpolitische Zukunftsaufgabe mehr. Sie entscheidet ganz konkret darüber, wie gut Menschen in Hitzewellen geschützt sind, ob Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser auch bei extremen Temperaturen sichere Orte bleiben und wie widerstandsfähig unsere Städte und Gemeinden gegenüber Starkregen und anderen Extremwetterereignissen sind“, erklärt Aline Mittag, Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Aus Sicht des Humanistischen Verbandes Deutschlands sprechen insbesondere vier Gründe für eine neue Gemeinschaftsaufgabe:
- Schutz des Menschen: Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Besonders ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte, Menschen mit Behinderungen und sozial benachteiligte Menschen sind von Hitze und anderen Klimafolgen überproportional betroffen.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse: Der Schutz vor Klimafolgen darf nicht davon abhängen, ob eine Kommune über einen gut ausgestatteten Haushalt verfügt.
- Verlässliche Finanzierung: Kommunen brauchen langfristige Planungssicherheit statt immer neuer, zeitlich begrenzter Förderprogramme.
- Unbürokratische Umsetzung: Eine neue Gemeinschaftsaufgabe sollte so ausgestaltet werden, dass Mittel möglichst einfach dort ankommen, wo konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
„Wir dürfen Klimaanpassung nicht zu einer Frage der Postleitzahl machen“, so Mittag. „Ein schattiger Kitahof, ein wirksamer Hitzeschutz im Hospiz oder Vorsorge gegen Starkregen sind keine Luxusmaßnahmen. Sie gehören zu einer modernen öffentlichen Daseinsvorsorge.“
Der Humanistische Verband Deutschlands teilt zugleich die Auffassung, dass neue Finanzierungsstrukturen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen dürfen. Eine Gemeinschaftsaufgabe muss deshalb mit klaren Zuständigkeiten, einfachen Verfahren und möglichst großen Handlungsspielräumen vor Ort verbunden sein.
Der Verband begrüßt, dass auch kommunale Spitzenverbände und die Klima-Allianz Deutschland eine langfristige gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung fordern. Entscheidend ist nun, eine tragfähige Lösung zwischen Bund und Ländern zu finden.
„Die Klimakrise trifft Menschen unterschiedlich stark. Eine solidarische Gesellschaft muss deshalb dafür sorgen, dass der Schutz vor ihren Folgen nicht von Einkommen, Alter oder Wohnort abhängt“, erklärt Mittag. „Eine dauerhaft finanzierte Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung wäre dafür ein wichtiger Schritt.“


