
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten § 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen – dies zeigen bereits vorliegende Entwürfe der von ihm eingeladenen Expert*innen – die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband protestiert dagegen in einem Offenen Brief an Spahn und kritisiert die einseitige Auswahl seiner Ratgeber*innen.








