HVD unterstützt Bericht an UN zur Verbesserung reproduktiver Rechte von Frauen

Women's March 2018 in Missoula, Montana
Women's March 2018 in Missoula, Montana

Beitragsbild: Montanasuffragettes | CC BY-SA 4.0 International

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis stellt sich hinter den Alternativbericht der German Alliance for Choice (GAfC) an die Vereinten Nationen. Der Bericht setzt sich für Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen in Deutschland ein.

Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus 65 weiteren Organisationen unterstützt der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband einen detaillierten Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) zur aktuellen Situation reproduktiver Rechte von Frauen in Deutschland.

Der Bericht beschreibt die weitreichenden Folgen für Frauen durch die Verortung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in den Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches Dies betrifft bereits die Möglichkeiten, sich zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, das Procedere vor einem Schwangerschaftsabbruch und die Wahlfreiheit der Methoden.

Der Bericht weist außerdem auf eine zunehmende Verschärfung der ärztlichen Versorgungslage hin. Diese trifft Frauen in ländlichen oder katholisch geprägten Regionen besonders hart. Die Qualität der gesundheitlichen Versorgung von Frauen ist nicht gesichert. Evidenzbasierte Leitlinien und medizinische Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch fehlen. Die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Mediziner*innenausbildung ist nicht gewährleistet.

Die daraus resultierenden Einschränkungen der Selbstbestimmung von Frauen führen laut GAfC-Bericht zu einer anhaltenden Verletzung der international verbrieften Rechte aller Frauen in Deutschland.

Die GAfC hat den Bericht Anfang Februar beim zuständigen Ausschuss für die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW eingereicht. Durch den Bericht soll im anstehenden Dialog zwischen dem CEDAW-Ausschuss und der Bundesregierung angestoßen werden, was bisher nicht erreicht ist: eine menschenrechtskonforme gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung im Bereich reproduktiver Rechte, eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie eine adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen. Der Zugang dazu ist ein Menschenrecht.

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