Männlich/weiblich/divers: HVD Bundesverband begrüßt die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts

Beitragsbild: postbear | CC BY-NC-SA 2.0 Generic

Die auf den Weg gebrachte Änderung zum Personenstandsrecht kann nur ein erster Schritt sein. Das Gesetz bedarf dringend weiterer Reformen.

Im Herbst 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen muss, da Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sonst in ihren Grundrechten verletzt werden. Das Bundeskabinett hat nun am Mittwoch, dem  15. August 2018, einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Menschen künftig ihr Geschlecht auch mit „divers“ angeben können.

„Wir begrüßen die rechtliche Anerkennung weiterer Geschlechtsangaben neben männlich und weiblich. Die dritte Option divers spiegelt die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten wider und wurde so auch von Betroffenenverbänden vorgeschlagen“, erklärt Florian Zimmermann, Präsident des HVD Bundesverbandes. „Das lange Fehlen einer sprachlichen Repräsentation hat die gesellschaftliche Wahrnehmung stark in ein binäres männlich-weiblich Denken geprägt. Mit schlimmen Folgen wie medizinisch nicht notwendigen Operationen an Neugeborenen, die nicht in dieses Schema passen.“

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um nachzuweisen, „dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt“. Darüber hinaus werden durch die Formulierung „Variante der Geschlechtsentwicklung“  unter anderem Trans-Menschen von der dritten Geschlechtsoption ausgeschlossen.

„Als Humanist*innen sprechen wir uns deutlich für das Selbstbestimmungsrecht auch bei der Wahl der eigenen Geschlechtsidentität aus. Deshalb muss der Weg hier dringend weiter gegangen werden“, so Zimmermann. „Auch der medizinische Zwangsnachweis für eine Änderung der Geschlechtsangabe im Personenstandsregister muss umgehend abgeschafft werden.“

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