Durch das Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland als weltanschaulich neutraler Staat konstituiert. Artikel 140 schreibt die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Die gesellschaftliche und politische Realität sieht hingegen anders aus: Vor allem die christliche Religion und die traditionellen Kirchen bleiben stark privilegiert. Religionsfreie Menschen und ihre Interessenvertretung werden in die politische Debatte viel zu wenig eingebunden. Der Humanistische Verband Deutschlands als anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft hat deshalb in einem Schreiben das Bundesinnenministerium dazu aufgefordert, bei den geplanten Gesprächen über die Kooperationsbeziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen auch andere Weltanschauungsgemeinschaften als Vertreter*innen der wachsenden Zahl nichtreligiöser Menschen in Deutschland einzubeziehen. Seehofer hatte Ende August zu einer breiten Debatte zu diesem Thema aufgerufen. Auf Nachfrage teilte sein Ministerium mit, dass es Gespräche mit Vertreter*innen der Kirchen und der muslimischen Verbände geben solle.
„Über ein Drittel der in Deutschland lebenden Bevölkerung gehört keiner Religionsgemeinschaft an. In den Großstädten ist ihr Anteil noch weit höher“, sagt Grit Lahmann, Geschäftsführerin des HVD Bundesverbandes. „Es ist längst überfällig, dass die Interessen religionsfreier Menschen bei der Diskussion über ethische Fragen und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft stärker berücksichtigt werden. Sowohl die Struktur der Zusammenarbeit zwischen Staat und Weltanschauungsgemeinschaften wie auch die staatliche Förderung müssen die Pluralität der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse widerspiegeln. Der HVD steht hier als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.“