„Der unsinnige Paragraf 219a ist endlich Geschichte. Die Streichung war lange überfällig“, erklärt Gita Neumann, HVD-Bundesbeauftragte für Medizinethik. „Nun geht es darum, den nächsten Schritt zu gehen: Das Thema Schwangerschaftsabbruch braucht eine umfassende und grundlegende Neuregelung.“ Der HVD Bundesverband hatte das bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 10. Februar 2022 zum Ausdruck gebracht.
Der HVD hat die ersatzlose Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a, der Ärztinnen und Ärzten die Veröffentlichung von Informationen zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen bisher verbietet, seit langem mehrfach gefordert. Aufgrund des Paragrafen 219a war die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel strafrechtlich verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite sachlich über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis informiert hatte. Der HVD Bundesverband hat sich daraufhin mit Kristina Hänel solidarisch erklärt.
Die vollständige Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a ist ein wichtiger erster Schritt. Für die Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht hat der Ampel-Koalitionsvertrag jedoch lediglich vorgesehen, eine Prüfkommission einzusetzen.