Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband hat bereits 2014 einen Beschluss zu den direkten Staatsleistungen an Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften veröffentlicht. Die darin enthaltenen „Eckpunkte für die öffentliche Debatte“ können hier nachgelesen werden.
Nach wie vor richtig sind die Äußerungen des damaligen Verbandspräsidenten Prof. Frieder Otto Wolf: „Reformen und Transparenz bei den finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Religions- sowie Weltanschauungsgemeinschaften sind nicht nur notwendig, um die als nicht gerechtfertigt erkannten Zahlungen zu beenden, sondern auch, damit legitime Zuwendungen für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar werden. Die immer noch herrschenden Unklarheiten sind nicht nur eine ständige Quelle von Konfusion, Irrtum und Unverständnis bei vielen Menschen, und nähren grundsätzliche Zweifel an der Richtigkeit solcher Förderungen. Sie verdecken auch existierende Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten zwischen den jeweiligen Gemeinschaften.“
Die Ampelregierung hatte sich vorgenommen, „in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu schaffen. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Eine angemessene offene Erörterung des Problems fehlt. „Angesichts der veränderten und sich weiter wandelnden weltanschaulichen Landschaft in allen Teilen des Bundesgebietes ist eine Lösung unumgänglich, die von einer Mehrheit der Bevölkerung verstanden und getragen wird“, erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des Humanistischen Verbandes Deutschlands – Bundesverband.
Wie die religionspolitischen Sprecher*innen der Ampelkoalition im August erklärten, will die Koalition nun ein Gesetz verabschieden, dem der Bundesrat nicht zustimmen muss. Dagegen protestieren die Bundesländer energisch. Andererseits legen die wachsende Gruppe konfessionsfreier und andersgläubiger Bürger*innen sowie der Humanistische Verband Deutschlands Wert darauf, dass diese historischen Verpflichtungen des Staats gegenüber den Kirchen endlich abgelöst werden.
Die Diskussion geht vor allem darum, wie die bisher jährlichen Zahlungen (2024: ca. 618 Millionen €) durch Einmal- oder Ratenzahlung abgelöst werden könnten. Säkulare Akteure lehnen meist jede Entschädigung ab, mit dem Hinweis, es sei nun wirklich genug gezahlt worden. Staats- und Kirchenrechtler sprechen dagegen von dem Zehn- bis Zwanzigfachen der jährlichen Leistung als einmalige Ablösung. Die Kirchen fordern eine Ersatzleistung, mit der sie ohne Verluste weiterarbeiten können. Die Union will die Ablöseverpflichtung aus dem Grundgesetz streichen und damit alles beim Alten lassen. Da die Kirchen gemäß Staatskirchenverträgen bei der Ablösung mitreden können, wird es weder eine „Nulllösung“ geben noch eine Lösung, die die Länder auf absehbare Zeit ohne weiteres stemmen können.
Bei dieser Debatte muss immer wieder bedacht werden, dass es hier um seit langem wiederkehrende Leistungen geht, mit denen der Staat z. B. frühere Enteignungen entschädigt. Es geht hier nicht um die Gelder, die der Staat für öffentliche Dienstleistungen der Kirchen wie Kindergärten, Krankenhäuser usw. zahlt. Solche Leistungen sind im Rahmen der subsidiären Aufgabenverteilung des Bundes erforderlich. Das gilt für alle Anbieter solcher Dienstleistungen, auch z. B. für die Arbeiterwohlfahrt. Auch der Humanistische Verband Deutschlands erhält etwa für die von einigen Landesverbänden betriebenen Kindertagesstätten solche Zuschüsse. Unabhängig von den althistorischen Staatsleistungen fließen auch Zuwendungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für deren Beiträge zur Wertebildung, Sinngebung und Orientierung, für Beiträge also, die der Staat selbst nicht wirklich leisten kann. In diesem Rahmen erhalten auch öffentlich-rechtliche Körperschaften des Humanistischen Verbandes geringe staatliche Unterstützung.