Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband begrüßt die Absichtserklärungen der Parteien in ihrer eindeutig frauenrechtlichen Tendenz. „Wir erwarten von der Politik den Mut, zumindest das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren in den ersten Monaten der Schwangerschaft schnellstmöglich zu stärken. Daran hängt schließlich auch die Bereitschaft der Medizin und der Mediziner*innen, sich dieses Themas ohne Ängste anzunehmen. Gegenwärtig verschlechtert sich die Situation ungewollt Schwangerer, die einen Abbruch vornehmen wollen, weiter“, erklärt Erwin Kress, Vorstandssprecher des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Die Expertinnen-Kommission hat keinen Zweifel daran gelassen: Die Strafbarkeit von Abbrüchen gemäß § 218 StGB ist für die „Frühphase“ der Schwangerschaft abzuschaffen. Der Kommissionsbericht macht aber auch deutlich, dass zumindest „im letzten Drittel“ bei verfassungskonformer Abwägung der Lebensschutz des Fetus zu berücksichtigen ist. Die Arbeit der neun Professorinnen und die vielen Gutachten verschwinden erstmal in den Aktenschränken.
Die FDP will das Thema nicht weiterverfolgen, wohl aus Angst vor den Drohungen der Union, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase legalisiert wird. Das Positionspapier der SPD sieht für eine Freigabe zwar eine längere Frist vor, etwa bis zur 20. oder 24. Woche, und betont, das Frauenrecht müsse „mit dem Lebensschutz des Ungeborenen“ in Einklang gebracht werden, bleibt aber Überlegungen zu einer solchen Gestaltung schuldig. Der Vorschlag der Grünen beinhaltet die Abschaffung der Rechtswidrigkeit und der Beratungspflicht innerhalb der bestehenden 12-Wochen-Regelung.
Am 28. September 2024 findet der internationale Aktionstag Safe Abortion Day statt, zusätzlich zuvor eine Aktionswoche für die Streichung des § 218 StGB, vor allem in Berlin mit der Demo gegen den „Marsch für das Leben“ der Abtreibungsgegner*innen am 21. September 2024. Der Humanistische Verband Deutschlands ist gegen eine Stigmatisierung von Frauen durch das Strafrecht. Er fordert allerdings neue, langfristige Strategien und will dazu beitragen, dass Vorschläge und Entwürfe für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs formuliert und aus verschiedenen Perspektiven auch kontrovers diskutiert werden können. „Im Bundestag kann eine grundlegende Gesetzesänderung außerhalb des Strafrechts nur aufgrund von überzeugenden und konsensfähigen Vorschlägen erfolgen“, betont Gita Neumann, Bundesbeauftragte für Medizinethik des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Dazu müssten die vielen offenen Fragen allerdings erst einmal klar adressiert werden. Hierzu lädt der Verband zusammen mit der Humanistischen Akademie Deutschlands zu einer eintrittsfreien Veranstaltung am 13. November 2024 in Berlin mit dem Titel „Frauenrecht und Fötenschutz!“ und Anfang 2025 zum Themenblock „Später Schwangerschaftsabbruch“ ein.