Konsequent gegen „Blasphemie“-Verbote vorgehen

Gewissens- und Religionsfreiheit umfassend durchsetzen: Frieder Otto Wolf ruft politische Parteien zum konsequenten Einsatz gegen Blasphemiegesetze auf.

„Solange es in Deutschland immer noch Gesetze gibt, die Äußerungen über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen in besonderer Weise sanktionieren, kann auch der Kampf gegen die Verfolgung von andersdenkenden Minderheiten im internationalen Maßstab nur schlecht gelingen.“

Das sagte der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands Frieder Otto Wolf am Mittwoch in Berlin zur Forderung des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder nach einer Abschaffung der Blasphemiegesetze in Pakistan.

Volker Kauder hatte zuvor an die pakistanische Regierung appelliert, die wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilte Asia Bibi freizulassen und für ihre Sicherheit zu sorgen. Kauder forderte die Regierung auf, die „internationalen Vereinbarungen über die Menschenrechte endlich einzuhalten“.

Die Forderung Kauders sei richtig und wichtig, sagte Frieder Otto Wolf dazu. Doch nicht nur in Ländern mit einer Mehrheit an Anhängern der islamischen Religion in der Bevölkerung schränken teils drastische staatliche Sanktionen die Menschenrechte auf Gewissens-, Meinungs-, Rede- und Religionsfreiheit ein, erinnerte er hier.

„Auch in Russland und anderen osteuropäischen Staaten gibt es mit Unterstützung der Kirchen nun neue Gesetze, mit denen diese Rechte für Minderheiten in der Bevölkerung ausgehöhlt werden.“ Er erinnerte dabei an den Erlass von Gesetzen zur Bestrafung sogenannter „Homo-Propaganda“, mit der eine Werbung für öffentliche Diskussionen in der Gesellschaft über nicht-hetereosexuelle Identitäten und das Eintreten für die Rechte homosexueller Menschen unterbunden werden soll.

„Sowohl christliche Gläubige und Anhänger anderer Glaubensrichtungen wie auch nichtreligiöse und homosexuelle Menschen werden in vielen Ländern unter Berufung auf ein Verbot der Blasphemie und ähnliche Gesetze, die gegen die Meinungs-, Rede- und Gewissensfreiheit gerichtet sind, verfolgt und bestraft“, so Wolf weiter. In Pakistan war der Arzt Younus Shaikh zum Tode verurteilt worden, nachdem er einen Verein für nichtreligiöse Menschen gegründet hatte, und er musste in die Schweiz flüchten.

„Als ein Beispiel von scheinheiliger Doppelmoral sowie halbherzigem und klientelbezogenem Einsatz für Menschenrechte“ stellt sich aus humanistischer Perspektive der Appell Kauders deshalb solange dar, wie er nicht alle Minderheiten umfasst und ebenfalls die Abschaffung der sogenannten Blasphemiegesetze hierzulande zum Ziel hat. Wolf unterstrich, dass die vorhandenen Gesetze gegen Volksverhetzung, Beleidigung oder der Anleitung zu Straftaten vollkommen ausreichen.

Wolf: „Solange die Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse schützt, machen sich ihre Politiker und anderen Vertreter mit den Rufen nach einer Abschaffung in anderen Ländern lächerlich.“

Für alle Parteien, die wirklich an einer umfassenden Sicherung von Menschenrechten interessiert sind, sollte daher klar sein: Die Entfernung des überflüssigen Paragraphen 166 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gehört auf die Agenda der Gesetzgebung, damit hier der politische Einsatz im internationalen Maßstab glaubhaft und authentischer wird: „Deutschland muss endlich selbst zeigen, dass es diese Verbote mit den internationalen Vereinbarungen für unvereinbar hält.“

Weiterführende Informationen:

iheu.org: Bericht Freedom of Thought 2012
diesseits.de: „Wer abweicht, wird verfolgt“

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