„Das deutsche Kirchensteuersystem muss endlich abgeschafft werden. Es widerspricht zutiefst dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Religion, dass die christlichen Kirchen in der Bundesrepublik ihre Mitgliedsbeiträge mit staatlicher Hilfe erheben können.“ Das sagte am Mittwochvormittag der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in Berlin anlässlich eines neu bekannt gewordenen Falls von eklatantem Missbrauch des existierenden Kirchensteuersystems.
In dem aktuellen Fall hatte das Erzbistum Berlin dem in Berlin lebenden Thomas B., einem in Frankreich geborenen Arbeitnehmer, einen mittleren dreistelligen Betrag als Kirchensteuer vom Lohn abziehen lassen. Zur Begründung verwies das Erzbistum darauf, dass der Betroffene in einem französischen Taufregister registriert ist und seinen amtlichen Kirchenaustritt, der in Frankreich aufgrund der radikal laizistischen Verfassung unmöglich ist, nicht nachweisen kann. Bekannt wurde in dem Zusammenhang ferner, dass das Erzbistum auch über Ländergrenzen hinweg die Konfession von zugezogenen Einwohnern zu ermitteln versucht. Mit inakzeptablen Konsequenzen, wie der neue Fall zeigt, denn Thomas B. hatte bei seiner Anmeldung beim Bürgeramt unmissverständlich erklärt, Atheist zu sein und nicht der katholischen Kirche anzugehören. Diese Haltung bestätigte er ebenfalls in einem später durch das Erzbistum zugesandten Fragebogen, die anschließend trotzdem Kirchensteuer einziehen ließ.
Mit ihrem Vorgehen in Berlin habe die katholische Kirche erneut deutlich gemacht, dass es ihr oft mehr um Geld als um Menschen ginge, kritisierte Wolf. Das Vorgehen bezeichnete er mit Verweis auf die offenkundig nichtreligiöse Identität des Betroffenen sowie das riesige Vermögen der Kirche in Deutschland als „weiteren scheußlichen Vorgang“, der zu Recht große Empörung ausgelöst hat. Das im internationalen Vergleich einzigartige Kirchensteuersystem in Deutschland sei zudem nicht nur aus prinzipiellen Gründen abzulehnen, da es dem Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Religion widerspreche, sondern auch dem Menschenrecht, seine religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen nicht preisgeben zu müssen.
„Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten gewachsenen religiösen und weltanschaulichen Pluralität ist es unserer Auffassung nach sogar verfassungswidrig. Denn es privilegiert die Kirchen gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die keine Strukturen wie die christlichen Religionsgemeinschaften kennen, in einer Form, bei der nur die Abschaffung des traditionellen Kirchensteuersystems die von unserem Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung zwischen allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herstellen kann. Die Kirchen sollten ihre Mitgliedsbeiträge auf die gleiche Weise einziehen wie andere Religionsgemeinschaften und weltliche Organisationen und Vereine in Deutschland“, so Wolf.
Die Umstellung auf eine von den Kirchen vollständig selbstverwaltete Mitgliedsbeitragserhebung würde ferner ein erster Schritt zum Abbau der existierenden Benachteiligung von konfessionsfreien und andersgläubigen Arbeitnehmern im Gesundheits-, Kultur-, Sozial- und Bildungswesen sein, unterstrich Wolf. Diese können bislang aufgrund der Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht und in Verbindung mit dem Kirchensteuersystem, welches die Grundlage für die amtliche Registrierung der Konfession aller Einwohner der Bundesrepublik bildet, ohne plausible Gründe als Bewerber benachteiligt und ausgeschlossen werden.
Frieder Otto Wolf bekräftigte auch die Ablehnung der Erhebung von Gebühren durch die Behörden, die bei einem Austritt aus einer der Kirchen anfallen und je nach Bundesland bis zu 60 Euro betragen können. In einem säkularen Staat müsse die Austrittserklärung gegenüber der jeweiligen Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ausreichen und dürfe weder mit Behördengängen noch Gebühren verbunden sein, betonte Wolf. „Das hier derzeit herrschende System ist schlicht ein fortgeschleppter Skandal“, sagte er.
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