
Am 26. Februar entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe darüber, ob und wie weit die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden soll. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind in vollem Gange. Ein Beitrag von Gita Neumann.