
Der Europäische Gerichtshof hatte am 11.09.2018 entschieden, dass die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes Diskriminierung sein kann. Der HVD begrüßte dieses wegweisendes europäisches Signal für die Gleichheit: Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH die arbeitsrechtliche Praxis kirchlicher Träger in Deutschland in Frage und wies den deutschen Gerichten die richtige Richtung. Update vom 21.02.2019: Das Bundesarbeitsgericht hat nun nachgezogen und die Kündigung des Mediziners als unzulässig erklärt.





