Ich bin Humanistin. Und deshalb macht mir das, was an diesem 6. September 2026 in Sachsen-Anhalt geschehen ist, Angst.
Nicht, weil in einer Demokratie eine Partei gewählt wurde, deren politische Positionen ich ablehne. Demokratie muss Widerspruch aushalten. Sie muss konservative, linke, liberale und auch weit rechts stehende Positionen aushalten.
Aber Demokratie muss nicht gleichgültig bleiben, wenn eine Partei außerordentlich stark wird, deren Landesverband vom zuständigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird – und bei der die Behörde ausdrücklich Angriffe auf die Menschenwürde und das Demokratieprinzip feststellt.
Nach den Hochrechnungen am Wahlabend erreicht die AfD in Sachsen-Anhalt etwa 44,5 Prozent der Stimmen. 2021 waren es 20,8 Prozent. Die CDU, die damals mit 37,1 Prozent noch deutlich stärkste Kraft gewesen war, fällt auf etwa 18,5 Prozent. Die AfD hat ihren Stimmenanteil damit binnen einer Wahlperiode mehr als verdoppelt und erzielt ihr bislang stärkstes Ergebnis bei einer Landtagswahl.
44,5 Prozent.
Man sollte diese Zahl einen Moment lang stehen lassen.
Denn bei einer solchen Größenordnung reicht es nicht mehr zu sagen: Da haben einige Protest gewählt.
Wir müssen uns fragen, was sich in unserer Gesellschaft verändert hat.
Nicht jeder AfD-Wähler ist Rechtsextremist – aber jeder hat eine Entscheidung getroffen
Für eine humanistische Betrachtung ist mir eine Unterscheidung wichtig.
Ich halte nichts davon, mehr als vier von zehn Wählerinnen und Wählern pauschal als Nazis oder Rechtsextremisten zu bezeichnen. Menschen haben unterschiedliche Motive. Wer verstehen will, warum demokratische Gesellschaften sich verändern, darf sich die Antwort nicht durch Beschimpfungen ersparen.
Aber ebenso falsch wäre der umgekehrte Schluss:
Die Menschen hätten lediglich aus Protest gewählt und eigentlich gar nicht gewusst, wem sie ihre Stimme geben.
Diese Erklärung wird 2026 immer unglaubwürdiger.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt ist seit November 2023 öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Begründung ist öffentlich. Das Regierungsprogramm ist öffentlich. Aussagen führender Funktionäre sind öffentlich.
Wer diese Partei heute wählt, muss deshalb nicht jede Aussage eines Funktionärs kennen und nicht jede Seite des Wahlprogramms gelesen haben.
Aber man kann kaum noch behaupten, die politische Grundrichtung sei unbekannt.
Deshalb lautet die unangenehme Frage nicht:
Wie können denkende Menschen so wählen?
Sondern:
Wie kann es geschehen, dass Menschen wissen, wofür eine Partei steht – und sie trotzdem oder teilweise gerade deshalb wählen?
Das ist sehr viel beunruhigender.
Die Gründe: Angst, Wut, soziale Unsicherheit und Vertrauensverlust
Die ersten Wahlanalysen zeigen ein Land mit erheblichen Zukunftssorgen.
70 Prozent der Befragten äußerten die Sorge, bei der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung irgendwann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Soziale Sicherheit war besonders häufig wahlentscheidend. Sachsen-Anhalt ist gleichzeitig ein Land mit vergleichsweise niedrigen Einkommen und einer älteren Bevölkerung.
Hinzu kommt massive Unzufriedenheit mit der Bundespolitik.
59 Prozent erklärten, die Bundesregierung habe bei dieser Landtagswahl einen Denkzettel verdient. Bundeskanzler Friedrich Merz erreichte in der Befragung gerade einmal neun Prozent Zustimmung.
Das sind keine erfundenen Sorgen.
Menschen erleben steigende Preise. Sie fürchten sozialen Abstieg. In manchen ländlichen Regionen verschwinden Infrastruktur, Geschäfte, ärztliche Versorgung oder öffentliche Angebote. Manche fühlen sich von Politik und Institutionen nicht mehr gesehen.
Eine demokratische Politik muss diese Probleme ernst nehmen.
Aber auch hier gilt:
Erklärung ist keine Entschuldigung.
Soziale Unsicherheit erklärt, warum Menschen empfänglich für einfache Antworten werden können.
Sie macht menschenfeindliche Antworten nicht richtig.
Worum es bei der Einstufung als rechtsextremistisch tatsächlich geht
Der Begriff „gesichert rechtsextremistisch“ wird im politischen Streit inzwischen manchmal behandelt, als sei er lediglich ein besonders hartes Schimpfwort.
Das ist er nicht.
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt begründet seine Einstufung ausdrücklich damit, dass sich die politische Agitation des AfD-Landesverbandes gegen „essentielle Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ richte – insbesondere gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG und gegen das Demokratieprinzip.
Besonders problematisch ist nach Einschätzung der Behörde der Volksbegriff, den Teile des Landesverbandes vertreten.
Der Verfassungsschutz beschreibt eine Ideologie, die Menschen nach vermeintlicher ethnischer Herkunft sortiert und möglichst homogene Gesellschaften anstrebt. Er dokumentiert außerdem Begriffe von Funktionären wie „Invasoren“, „Eindringlinge“, „kulturfremde Versorgungsmigranten“ oder „Passdeutsche“.
Hier liegt aus meiner Sicht der zentrale Gegensatz zum Humanismus.
Denn für Humanistinnen und Humanisten besitzt ein Mensch seine Würde nicht aufgrund seines Passes.
Nicht aufgrund der Herkunft seiner Eltern.
Nicht aufgrund seiner Religion.
Nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung.
Nicht aufgrund seiner Nützlichkeit.
Und auch nicht aufgrund der Frage, wie gut er in eine Vorstellung von kultureller oder ethnischer Homogenität passt.
Er besitzt Würde, weil er Mensch ist.
Das ist zugleich der radikale Kern von Artikel 1 unseres Grundgesetzes:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Remigration“ ist kein beiläufiges Schlagwort
Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt nimmt der Begriff „Remigration“ eine zentrale Stellung ein. Der MDR beschreibt ihn als Leitmotiv des Programms. Vorgesehen sind unter anderem ein wesentlich härterer Kurs bei Abschiebungen und Asyl, zentrale Unterbringung und weitreichende Veränderungen der Migrationspolitik.
Natürlich darf über Migration gestritten werden.
Man darf Zuwanderung begrenzen wollen.
Man darf Asylverfahren beschleunigen wollen.
Man darf konsequente Abschiebungen nach rechtsstaatlich abgelehnten Asylverfahren fordern.
All das ist Bestandteil demokratischer Politik.
Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, ob über Migration gesprochen wird, sondern wie über Menschen gesprochen wird und welcher Begriff von Zugehörigkeit dahintersteht.
Sachsen-Anhalt hatte Ende 2025 rund 2,12 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Im Ausländerzentralregister waren 192.155 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit registriert – also ungefähr neun Prozent der Bevölkerung. Mehr als die Hälfte dieser Menschen stammt aus Europa.
2025 hatte Sachsen-Anhalt erneut einen positiven Wanderungssaldo von 7.918 Menschen. Gleichzeitig war dieser deutlich niedriger als 2022, als der Wanderungsgewinn noch über 40.000 Personen betragen hatte.
Die gesellschaftliche Realität ist also komplexer als die Erzählung einer permanent eskalierenden „Invasion“.
Und was sagen die Kriminalitätszahlen?
Auch hier gehört zu einer seriösen Diskussion, unangenehme Zahlen weder zu verschweigen noch zu instrumentalisieren.
2025 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 172.776 Straftaten registriert. Das waren 6,2 Prozent weniger als 2024. Auch die Gesamtzahl der Tatverdächtigen ging um 5,9 Prozent zurück.
Von 63.873 ermittelten Tatverdächtigen waren 16.764 nichtdeutsche Staatsangehörige. Das entspricht einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße 26,2 Prozent. Werden Straftaten herausgerechnet, die Deutsche definitionsgemäß gar nicht begehen können – etwa bestimmte Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht –, liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei 22,7 Prozent.
Damit ist der Anteil höher als der Anteil ausländischer Menschen an der Wohnbevölkerung.
Das darf man benennen.
Aber auch diese Statistik beantwortet nicht einfach die Frage: „Sind Ausländer krimineller?“ Altersstruktur, Geschlechterverteilung, soziale Lage, Aufenthaltsstatus, Wohnsituation, Mehrfachzählungen und die Tatsache, dass die Tatverdächtigenstatistik keine Verurteilungsstatistik ist, spielen eine Rolle.
Vor allem aber folgt aus einer erhöhten Kriminalitätsbelastung einzelner Gruppen niemals, dass Menschen als ethnische oder religiöse Gruppe minderwertig wären oder ihre individuelle Würde verlören.
Humanismus verlangt, Probleme nicht zu leugnen.
Er verlangt aber ebenso, Menschen nicht für die Taten anderer Menschen ihrer Gruppe haftbar zu machen.
Rechtsextreme Gewalt ist ebenfalls Realität
Während die öffentliche Diskussion stark auf migrantische Kriminalität fokussiert ist, gehört eine andere Zahl genauso in die Betrachtung.
2025 registrierten die Sicherheitsbehörden Sachsen-Anhalts 3.007 Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts. Darunter waren 90 rechtsmotivierte Gewaltstraftaten.
Auch hier gilt: Der größte Anteil besteht aus Propagandadelikten und nicht aus Gewalt.
Aber 3.007 rechtspolitisch motivierte Straftaten sind keine Randnotiz.
Sie gehören zur Realität dieses Landes ebenso wie andere Formen der Kriminalität.
Besonders deutlich wird der weltanschauliche Konflikt im Familienbild. Doch wer entscheidet, welches Leben „richtig“ ist?
Im Regierungsprogramm soll die Familie aus „Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern“ wieder gesellschaftliches Leitbild werden.
Problematisch ist dabei weniger, dass eine Partei diese Familienform fördern möchte.
Auch eine klassische Familie mit Mutter, Vater und Kindern ist selbstverständlich schützenswert.
Problematisch wird es dort, wo andere Lebensentwürfe abgewertet werden.
Im Programmentwurf wurde die niedrige Geburtenrate unter anderem damit in Verbindung gebracht, dass „sexuelle Abweichungen und nicht-reproduktive Lebensweisen“ inzwischen stärkere gesellschaftliche Akzeptanz fänden.
Hier geht es nicht mehr um Familienförderung.
Hier wird sprachlich eine Norm geschaffen – und Menschen, deren Leben dieser Norm nicht entspricht, werden zur Abweichung erklärt.
Lesbische und schwule Menschen.
Kinderlose Paare.
Alleinerziehende.
Patchworkfamilien.
Menschen, die sich bewusst gegen Kinder entscheiden.
Humanismus setzt dem einen anderen Gedanken entgegen:
Menschen müssen ihr Leben nicht nach einem staatlich gewünschten Lebensmodell führen, solange sie die Freiheit und Rechte anderer achten.
Selbstbestimmung ist kein gesellschaftlicher Defekt.
Sie ist ein Menschenrecht.
Demokratie – mehr als die Herrschaft der Mehrheit
Ein häufiger Satz nach solchen Wahlergebnissen lautet:
„Das ist nun einmal Demokratie.“
Ja.
Dass Menschen AfD wählen dürfen, ist Demokratie.
Dass eine Partei bei 44 Prozent möglicherweise Anspruch auf politische Gestaltungsmacht erhebt, ist zunächst ebenfalls demokratische Realität.
Aber Demokratie bedeutet nicht:
Die Mehrheit darf alles.
Das Grundgesetz hat aus der deutschen Geschichte gerade diese Lehre gezogen.
Unsere Demokratie ist eine freiheitliche, rechtsstaatliche und menschenrechtsgebundene Demokratie.
Eine Mehrheit darf Steuersätze verändern.
Sie darf über Infrastruktur entscheiden.
Sie darf Bildungspolitik ändern.
Sie darf Regierungen abwählen.
Aber selbst 90 Prozent der Bevölkerung dürften nicht beschließen, dass die übrigen zehn Prozent weniger Menschenwürde besitzen.
Grundrechte schützen gerade diejenigen, die nicht zur Mehrheit gehören.
Deshalb ist es bemerkenswert, dass die AfD Sachsen-Anhalt in ihrem Regierungsprogramm den Verfassungsschutz grundlegend umbauen will. Bei der Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollen nach dem Programm im Wesentlichen Gewaltbereitschaft oder Gesetzesverstöße maßgeblich sein. Zugleich sollen staatlich geförderte Vereine neben einem Bekenntnis zur demokratischen Ordnung eine „patriotische Grundhaltung“ nachweisen. Auch die Briefwahl soll deutlich eingeschränkt werden.
Man muss diese Forderungen nicht automatisch als Abschaffung der Demokratie interpretieren.
Aber man darf fragen:
Wer definiert eigentlich, was ausreichend „patriotisch“ ist?
Und was geschieht mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die einer Regierung entschieden widersprechen?
Wenn der demokratische Staat zur „Diktatur“ erklärt wird
Noch problematischer ist die Sprache einzelner Funktionäre und Parteigliederungen.
Der Verfassungsschutz dokumentiert, dass Vertreter der AfD Sachsen-Anhalt die Bundesrepublik wiederholt als „Diktatur“ oder „Meinungsdiktatur“ darstellen und demokratische Politiker mit totalitären Regimen vergleichen.
Die Sicherheitsbehörde sieht darin nicht nur eine sprachliche Provokation.
Sie warnt davor, dass die ständige Darstellung des demokratischen Staates als existenzielle Bedrohung bei Anhängern die Vorstellung fördern könne, gewaltfreier politischer Widerstand reiche irgendwann nicht mehr aus.
Besonders erschreckend ist ein dokumentierter Fall: Der AfD-Kreisverband Wittenberg rief nach Angaben des Verfassungsschutzes unverhohlen zu einem Militärputsch gegen die deutsche Regierung auf.
Man muss sorgfältig bleiben:
Das bedeutet nicht, dass jeder AfD-Funktionär zu Gewalt aufruft.
Es bedeutet schon gar nicht, dass jeder AfD-Wähler Gewalt befürwortet.
Aber es bedeutet:
Solche Entwicklungen sind real.
Sie sind dokumentiert.
Und sie dürfen nicht mit dem Hinweis abgetan werden, es handle sich lediglich um überspitzte politische Rhetorik.
Und dann steht die Frage im Raum: 1933?
Ich gebe zu: Auch mir drängt sich dieser Gedanke auf.
Aber gerade wegen unserer historischen Verantwortung sollten wir mit diesem Vergleich präzise umgehen.
Deutschland im Jahr 2026 ist nicht die Weimarer Republik.
Unsere heutige Demokratie besitzt Institutionen, die ganz bewusst aus dem Scheitern Weimars entstanden sind: ein starkes Bundesverfassungsgericht, föderale Machtverteilung, unveräußerliche Grundrechte, die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes, eine starke Zivilgesellschaft und eine Einbindung Deutschlands in die Europäische Union.
Und auch die AfD ist nicht einfach mit der NSDAP gleichzusetzen.
Ein solcher Kurzschluss hilft historisch nicht weiter.
Aber genauso falsch wäre es, aus Angst vor einem unzulässigen Vergleich überhaupt keine historischen Parallelen mehr benennen zu wollen.
Die Zahlen sind bemerkenswert.
Bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 erreichte die NSDAP 37,3 Prozent.
Im November sank sie auf 33,1 Prozent.
Hitler kam also keineswegs mit einer absoluten Mehrheit der Bevölkerung an die Macht. Er wurde am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
Erst die Reichstagswahl am 5. März 1933, die bereits unter Bedingungen massiver staatlicher Repression und Einschüchterung stattfand, brachte der NSDAP 43,9 Prozent.
Die Ähnlichkeit einer Prozentzahl mit den heutigen rund 44,5 Prozent ist eindrucksvoll.
Aber sie beweist historisch zunächst gar nichts.
Wichtiger sind die Mechanismen, die Demokratien gefährden können.
Was wir aus Weimar tatsächlich lernen sollten
Der Aufstieg der Nationalsozialisten geschah nicht deshalb, weil eines Morgens plötzlich Millionen Deutsche überzeugte Nationalsozialisten geworden waren.
Er geschah vor dem Hintergrund einer schweren wirtschaftlichen Krise, großer Abstiegsängste, Vertrauensverlust in demokratische Institutionen, politischer Radikalisierung und der zunehmenden Vorstellung, die parlamentarische Demokratie könne die Probleme des Landes nicht mehr lösen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt für die damalige Situation ausdrücklich die Verbindung von Angst vor sozialem Abstieg und der Hoffnung auf einen nationalen Wiederaufstieg.
Auch damals wurden politische Gegner nicht nur als Menschen mit anderer Meinung dargestellt, sondern als Feinde des Volkes.
Auch damals wurde die Komplexität gesellschaftlicher Probleme auf klar benennbare Schuldige reduziert.
Auch damals verloren demokratische Institutionen schrittweise Vertrauen.
Und vielleicht lautet eine der wichtigsten historischen Lehren:
Demokratien verschwinden nicht immer dadurch, dass eine Mehrheit eines Morgens beschließt, keine Demokratie mehr haben zu wollen.
Sie können erodieren.
Institution für Institution.
Norm für Norm.
Grenze für Grenze.
Ein Satz, der gestern noch unsagbar erschien, wird heute provozierend ausgesprochen.
Morgen wird er diskutiert.
Übermorgen wird er normal.
Und irgendwann fragt kaum noch jemand, wann sich eigentlich die Grenze verschoben hat.
Genau deshalb müssen wir hinschauen, bevor es zu spät ist – nicht erst danach.
Was bedeutet das für uns Humanistinnen und Humanisten?
Für mich bedeutet es zunächst:
Wir dürfen nicht schweigen.
Humanismus ist nicht politische Neutralität gegenüber Menschenfeindlichkeit.
Wer die gleiche Würde aller Menschen verteidigt, bezieht zwangsläufig Stellung, wenn Menschen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität oder Lebensweise abgewertet werden.
Aber wir sollten gleichzeitig aufpassen, nicht selbst jene Mechanismen zu übernehmen, die wir kritisieren.
44 Prozent der Wählerinnen und Wähler als dumm, ungebildet oder moralisch minderwertig abzuschreiben, wäre nicht nur falsch.
Es wäre auch politisch töricht.
Wir müssen widersprechen.
Wir müssen streiten.
Wir müssen Fakten nennen.
Wir müssen menschenverachtende Aussagen benennen.
Und gleichzeitig müssen wir zuhören, wo Menschen tatsächlich Angst vor sozialem Abstieg haben, wo Infrastruktur zusammenbricht, wo Integrationspolitik nicht funktioniert, wo Menschen sich nicht mehr vertreten fühlen oder wo Politik Fehler gemacht hat.
Humanismus bedeutet nicht, die Welt schöner zu reden, als sie ist.
Im Gegenteil.
Aufklärung verlangt den Mut, Wirklichkeit auszuhalten.
Auch dort, wo Zahlen unseren eigenen Überzeugungen unbequem werden.
Aber Aufklärung bedeutet ebenso, der Versuchung zu widerstehen, aus komplizierten Problemen einfache Feindbilder zu bauen.
Mein größtes Unbehagen
Vielleicht ist es am Ende nicht einmal die Zahl 44,5, die mir die größte Angst macht.
Es ist die Normalisierung.
Dass eine Partei solche Positionen vertreten kann – und für sehr viele Menschen dennoch oder deswegen zur normalen politischen Wahl wird.
Dass Menschen mit deutschem Pass zu „Passdeutschen“ erklärt werden können.
Dass andere Lebensformen als „sexuelle Abweichungen“ bezeichnet werden.
Dass Funktionäre die demokratische Bundesrepublik zur Diktatur erklären.
Dass eine Parteigliederung einen Militärputsch ins Spiel bringen kann.
Und dass wir anschließend darüber diskutieren, ob man all das vielleicht nicht so ernst nehmen solle.
Doch.
Wir sollten es ernst nehmen.
Nicht hysterisch.
Nicht geschichtsvergessen.
Nicht mit inflationären Nazi-Vergleichen.
Aber sehr ernst.
Denn aus der Geschichte lernen bedeutet nicht, überall das Jahr 1933 zu sehen.
Aus der Geschichte lernen bedeutet, Entwicklungen zu erkennen, bevor ein Vergleich mit 1933 irgendwann nicht mehr übertrieben wäre.
Und trotzdem: Demokratie ist nicht verloren
Bei aller Sorge möchte ich den Text nicht mit Angst enden lassen.
Denn das wäre genau die falsche Konsequenz.
Eine Demokratie ist nicht dadurch verloren, dass eine demokratiefeindliche oder illiberale politische Kraft stark wird.
Sie ist verloren, wenn die Demokratinnen und Demokraten aufhören, sie zu verteidigen.
Wenn sie sich zurückziehen.
Wenn sie resignieren.
Wenn sie anfangen, Grundrechte nach Beliebtheit zu verteilen.
Oder wenn sie glauben, Demokratie bestehe lediglich darin, alle paar Jahre ein Kreuz zu machen.
Demokratie braucht Menschen, die widersprechen.
Menschen, die Vereine gründen.
Menschen, die Jugendlichen Demokratie erklären.
Menschen, die Geflüchteten helfen.
Menschen, die Missstände benennen.
Menschen, die Journalismus machen.
Menschen, die sich in Kommunalparlamenten engagieren.
Menschen, die miteinander reden, obwohl sie verschiedener Meinung sind.
Und Menschen, die eine Grenze ziehen, wenn aus Meinung Menschenverachtung wird.
Für uns Humanistinnen und Humanisten kommt noch etwas hinzu.
Wir haben keine Hoffnung auf eine höhere Instanz, die unsere Gesellschaft am Ende schon retten wird.
Es liegt an uns Menschen.
An unserer Vernunft.
An unserem Mitgefühl.
An unserem Mut.
An unserer Bereitschaft, Freiheit nicht nur für uns selbst zu verlangen, sondern auch für diejenigen zu verteidigen, deren Leben, Herkunft oder Überzeugungen sich von unseren unterscheiden.
Vielleicht ist deshalb gerade dieser Wahlabend ein Auftrag.
Nicht weniger Demokratie.
Mehr Demokratie.
Nicht weniger Streit.
Besserer Streit.
Nicht Menschen ausgrenzen, weil sie falsch gewählt haben.
Aber der Ausgrenzung von Menschen entschieden widersprechen.
Und vor allem:
Nicht schweigen.
Denn Menschenwürde ist nicht verhandelbar.
Auch nicht mit 44,5 Prozent.
Und auch nicht mit einer Mehrheit.
Quellenverzeichnis und weitergehende Infos:
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):
Wie konnte es zum 30. Januar 1933 kommen? Beitrag von Heinrich August Winkler.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/archiv/532560/wie-konnte-es-zum-30-januar-1933-kommen/
Abruf: 06.09.2026.
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):
Zerstörung der Demokratie 1930–1933.
https://www.bpb.de/themen/erster-weltkrieg-weimar/weimarer-republik/275841/zerstoerung-der-demokratie-1930-1933/
Abruf: 06.09.2026.
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt:
Rechtsextremismus. Informationen zur Einstufung und Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen im Land Sachsen-Anhalt.
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus
Abruf: 06.09.2026.
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt:
Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2025.
https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Verfassungsschutz/Referat_44/VSB_2025_gesamtfassung_Presse.pdf
Abruf: 06.09.2026.
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt:
Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2023.
https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Verfassungsschutz/Referat_44/VSB_2023_Pressefassung.pdf
Abruf: 06.09.2026.
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR):
AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt 2026 – Analyse zentraler Forderungen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/afd-wahl-programm-entwurf-102.html
Abruf: 06.09.2026.
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR):
Wahlprogramme im Vergleich: Demokratie und Teilhabe.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/vergleich-parteien-demokratie-106%2Cwahlprogramm-demokratie-teilhabe-100.html
Abruf: 06.09.2026.
Polizei Sachsen-Anhalt:
Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt 2025 – Jahresabschluss.
https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Praevention/Kriminalpraevention/PKS_und_PMK/2025_PKS-Jahresabschluss.pdf
Abruf: 06.09.2026.
Polizei Sachsen-Anhalt / Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 – Angaben zu nichtdeutschen Tatverdächtigen.
https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Praevention/Kriminalpraevention/PKS_und_PMK/033_2026_PKS_2025.pdf
Abruf: 06.09.2026.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt:
Landtagswahl 2026. Offizielle Wahlinformationen und Ergebnisse.
https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/gebiet-und-wahlen/wahlen/landtagswahl-2026
Abruf: 06.09.2026.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt:
Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg 2025.
https://statistik.sachsen-anhalt.de/news/news-details/zahl-der-personen-mit-auslaendischer-staatsangehoerigkeit-stieg-2025-um-16
Abruf: 06.09.2026.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt:
Wanderungsgewinn lag 2025 in Sachsen-Anhalt bei 7.918 Personen.
https://statistik.sachsen-anhalt.de/news/news-details/wanderungsgewinn-lag-2025-in-sachsen-anhalt-bei-7-918-personen
Abruf: 06.09.2026.
Tagesschau / ARD:
Wahlanalyse Sachsen-Anhalt 2026. Analyse zu Wahlergebnis, Wählermotiven und politischen Einstellungen.
https://www.tagesschau.de/inland/wahl-sachsen-anhalt-analyse-100.html
Abruf: 06.09.2026.


